Gegen eine Corona-Impfung kann zum Beispiel eine Allergie gegen einen Bestandteil des Impfstoffs sprechen. Schwangeren rät die Ständige Impfkommission, sich erst nach dem ersten Schwangerschafsdrittel impfen zu lassen.
Vorerkrankungen wie etwa rheumatische Erkrankungen sind meist kein Grund, generell von der Impfung abzuraten, sagt das Robert Koch-Institut. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie empfiehlt Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ausdrücklich auch eine Booster-Impfung.
Corona-Impfungen von Kindern unter fünf Jahren sind zwar nicht verboten, in der EU wurde für sie aber noch kein Impfstoff zugelassen. Ärztinnen und Ärzte dürfen Kleinkinder somit nur im sogenannten Off-Label-Use impfen. Das bedeutet aber auch, dass es keine klare Regelung gibt, wer im Falle eines Impfschadens haftet.
Verschieben sollte man eine Corona-Impfung bei akuter, schwerer, fieberhafter Erkrankung. Leichte Erkrankungen ohne Fieber sind in der Regel kein Hinderungsgrund für eine Impfung.
Über dieses Thema berichteten am 08.12.2021 auch das "Morgenecho" bei WDR 5 und die "Aktuelle Stunde" im WDR Fernsehen.