Fotos von Ski-Unfall verkauft: Anklage im Schumacher-Erpressungsfall

Stand: 25.09.2024, 13:16 Uhr

Die Familie von Michael Schumacher soll mit Bildmaterial von dessen Ski-Unfall erpresst worden sein. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Männer erhoben.

Die Ermittlungen zur Erpressung der Familie des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher sind abgeschlossen. Heute hat die Staatsanwaltschaft über die Erkenntnisse informiert.

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft erhebt in dem Fall Anklage gegen drei Männer. Das teilte die Behörde heute in Wuppertal mit. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie soll private Aufnahmen für die Erpressung zur Verfügung gestellt haben.

Ehemaliger Angestellter der Schumachers soll Unfall-Fotos verkauft haben

Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert bei der Pressekonferenz | Bildquelle: WDR

Unter anderem ist laut Oberstaatsanwalt Tilman Baumert ein 53-jähriger Wülfrather angeklagt worden. Dieser soll bis März 2021 im Dienst der Familie Schumacher gestanden haben. Daten, die er aus dieser Zeit hatte, soll er gegen einen fünfstelligen Bargeldbetrag verkauft haben. Der Käufer soll ein 53-jähriger Tatverdächtiger aus Wuppertal gewesen sein.

Es handelt sich hierbei um Festplatten und USB-Sticks mit Foto- und Video-Material von Michael Schumacher vor und nach seinem schweren Ski-Unfall im Jahr 2013. Im Juni 2024 gab es Erpresseranrufe bei Mitarbeitenden der Schumacher-Familie. Der Anrufer forderte darin die Zahlung von 15 Millionen Euro unter Androhung der Veröffentlichung der Fotos und Videos im Darknet.

Die Schumacher-Familie soll daraufhin Proben des Materials per Mail zur Prüfung von deren Echtheit gefordert haben. Dafür soll der Wuppertaler Käufer seinen mitbeschuldigten 30-jährigen Sohn mit der Besorgung einer nicht rückverfolgbaren Mailadresse beauftragt haben.

Schumacher-Familie reagierte direkt mit Anzeige

Hierüber wurde Bildmaterial an die Schumachers gesendet, die aber in der Zwischenzeit bereits Strafanzeige in der Schweiz erstattet hatte. Die Schweizer Behörden hatten daraufhin die Telefonnummer der Erpresseranrufe nach Kassel zurückverfolgen können.

Die Schweizer Ermittler informierten daher die Staatsanwaltschaft in Kassel, die das Landeskriminalamt Hessen mit den Ermittlungen beauftragte. Diese ergaben die Tatverdächtigen in Wuppertal, woraufhin die Wuppertaler Staatsanwaltschaft das Verfahren übernahm.

Am 19. Juni gab es Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle, die in Wuppertal vollstreckt wurden. Der festgenommen 53-jährige Wuppertaler machte dabei umfassende Angaben, die den Wülfrather als Quelle des Materials ergaben. Am 4. Juli 2024 wurde dann ein Haftbefehl gegen den Wülfrather vollstreckt.

Mögliche langjährige Freiheitsstrafen

Die Ermittler konnten dann das Bildmaterial einsehen und verifizieren. Dem 53-jährigen Wuppertaler wird versuchte Erpressung in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Das Strafmaß hierfür liegt zwischen einem und 15 Jahren Haft. Die Strafe kann laut Oberstaatsanwalt Tilman Baumert gemildert werden, da es sich nur um einen Versuch handelte und die Erpressung am Ende nicht durchgeführt wurde.

Dem Sohn wird Beihilfe zur versuchten Erpressung vorgeworfen; der Haftbefehl gegen ihn ist außer Kraft gesetzt worden. Dem Wülfrather wird ebenfalls Beihilfe zur versuchten Erpressung vorgeworfen sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten - auch ihm droht eine empfindliche Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Gerichtsverfahren sowie die Verlängerung des Haftbefehls beantragt. Darüber hat nun das Amtsgericht Wuppertal zu entscheiden. Vor einer Entscheidung müssen zuerst die Angeklagten angehört werden. Dafür wird ihnen die Anklage nun persönlich zugestellt.

Unsere Quellen:

  • Staatsanwaltschaft Wuppertal
  • Polizei Wuppertal

Über dieses Thema berichten wir im WDR am 25.09.2024 auch im Fernsehen: WDR aktuell, 12.45 Uhr.