Das Gericht verurteilte die Angeklagte wegen dreifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Ihr ausführliches Geständnis vor Gericht werteten die Richter zu ihren Gunsten. Der Verteidiger der Angeklagten hatte zehn bis zwölf Jahre Haft für seine Mandantin gefordert.
Besondere Schwere der Schuld
Eine lebenslange Haftstrafe hatte auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert. Darüber hinaus sah sie eine "besondere Schwere der Schuld". Die Angeklagte habe so viele Menschen wie möglich töten wollen. Drei Opfer hatte die 32-Jährige in dem Bus, der auf dem Weg zum Siegener Stadtfest war, lebensgefährlich verletzt.
Ohne Ersthelfer wären sie gestorben. Das hat die Beweisaufnahme im Prozess ergeben. Die Angeklagte habe heimtückisch auf ihre arg- und wehrlosen Opfer eingestochen, niemand habe mit einem Angriff gerechnet. Die Tat sei geplant und gezielt gewesen.
Keine ehrliche Reue
Sie habe vor Gericht keine ehrliche Reue gezeigt, so die Staatsanwältin. Nur auf mehrfache Nachfrage habe sie sich entschuldigt – ohne Emotionen und ohne eine Erklärung. Bei Zeugenaussagen ihrer Opfer habe sie stur und ganz abgeklärt geradeaus geguckt.
Es gehe ihr nur um eigene Belange. Die Tat sei ein Hilferuf gewesen, hatte die Angeklagte in ihrem Geständnis vor Gericht ausgesagt, sie habe auf sich und ihre schwierige Situation aufmerksam machen wollen. Die 32-Jährige hatte ihren Job und ihren Führerschein verloren, wohnte wieder bei ihren Eltern.
Psychische Ausnahmesituation – trotzdem schuldfähig
Dass die Angeklagte sich am Tattag in einer psychischen Ausnahmesituation befand, darin sind sich alle Prozessbeteiligten einig. Laut Gutachter leidet die 32-Jährige unter einer Borderline-Erkrankung und einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung.
Trotzdem sei sie voll schuldfähig. Ihr Verteidiger bat allerdings in seinem Plädoyer, beides bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Er glaubt, die Angeklagte könne erfolgreich behandelt werden.
Mindestens 15 Jahre Gefängnis?
Für die Angeklagte bedeutet das Urteil, dass sie mindestens 15 Jahre im Gefängnis bleiben muss. Erst dann kann sie beantragen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Dabei würde unter anderem geprüft, ob weiterhin eine Gefahr von ihr ausgeht.
Unsere Quellen:
- Reporterin vor Ort
Über dieses Thema berichten wir am 30.04.25 im Hörfunk auf WDR2 in der Lokalzeit Südwestfalen.