Verl setzt auf Bezahlkarte für Geflüchtete

Lokalzeit OWL 04.07.2024 02:34 Min. Verfügbar bis 31.12.2024 WDR Von Fynn David Just

Verl setzt auf Bezahlkarte für Geflüchtete

Stand: 04.07.2024, 15:57 Uhr

Verl im Kreis Gütersloh will als erste Stadt in NRW die Bezahlkarte für Geflüchtete einführen. In der Nachbargemeinde Hövelhof im Kreis Paderborn gibt es die Karte bereits seit Mai.

Von Silke Tornede

Weniger Verwaltungsaufwand, das ist für die Stadt Verl ein wichtiges Argument für die Bezahlkarte. Außerdem soll sie helfen, dass die Menschen das Geld tatsächlich für den Lebensunterhalt vor Ort nutzen – und es nicht an Schleuser oder ins Ausland geht. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Einführung der Karte jetzt einstimmig beschlossen.

Die Ampel-Koalition hatte sich im April auf eine Gesetzesgrundlage zur sogenannten „Bezahlkarte für Asylbewerber“ geeinigt. Es sei aber nicht absehbar, wie und wann mit einer flächendeckenden Einführung zu rechnen ist, sagt die Stadtverwaltung und geht darum nun selbst voran. So wie auch die Nachbargemeinde Hövelhof im Kreis Paderborn.

Karte nur für Geflüchtete mit Duldungsstatus

Hövelhof hat die Karte als erste Kommune in NRW bereits im Mai eingeführt und nutzt die sogenannte SocialCard. Bislang gibt die Gemeinde die Karten nur an Geflüchtete mit Duldungsstatus aus, um mit einer klar definierten Gruppe zu starten. Bislang seien das acht Personen. Die Einführung habe reibungslos geklappt, teilt die Gemeinde mit.

Betroffenen bleibt nur noch wenig Bargeld

Mit der Bezahlkarte bekommen Geflüchtete einen Teil der Leistungen nicht mehr bar, sondern als Guthaben auf der Karte ausgezahlt werden. In Hövelhof können sie bis zu 204 Euro pro Monat abheben. Ein Kritikpunkt ist, dass Geflüchteten nur noch wenig Bargeld bleibe. Die Karte sei diskriminierend.

Verl setzt auf Bezahlkarte für Geflüchtete

WDR Studios NRW 04.07.2024 00:43 Min. Verfügbar bis 04.07.2026 WDR Online Von Silke Tornede


Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter vor Ort
  • Anfrage Stadt Verl
  • Interview Gemeinde Hövelhof