Die Eltern des ermordeten Irfan Dip sind die einzigen Nebenkläger, die am ersten Prozesstag teilnehmen. "Ich will dem Mörder meines Sohnes in die Augen sehen", sagt Karin Dip, die Mutter des Todesopfers vom 9. April 2023. Ihr Mann, Ali Dip, fasst sich immer wieder ans Herz, dreht sich zum mutmaßlichen Mörder seines Sohnes um und wirkt fassungslos.
Mutmaßlicher IS-Terrorist
Die Anklage wird im großen Saal des Oberlandesgerichts Düsseldorf eröffnet, einem Hochsicherheitsgebäude. Denn hier wird ein mutmaßlich terroristisch motivierter Anschlag verhandelt. 18 Hauptverhandlungstage sind angesetzt. Ende Januar 2024 könnte das Urteil gesprochen werden.
Bestürzung über von IS vereinnahmtes Zeichen
Der 27-jährige Angeklagte Maan D. betritt den Saal mit erhobenem Zeigefinger, ein vom IS vereinnahmtes Zeichen. Freunde des getöteten Irfan Dip sind bestürzt: "Das hätte man ihm nicht erlauben dürfen. Er feiert sich hier noch. Das ist nicht in Ordnung", sagen sie.
Tod nach 28 Messerstichen in der Altstadt
Am 9. April, während des islamischen Fastenmonats Ramadan, soll der Angeklagte den 35-jährigen Irfan Dip mit 28 Messerstichen getötet haben. "Ein Mord aus Heimtücke", sagt der Staatsanwalt. Das Opfer kam von einer Geburtstagsfeier und begegnete seinem Mörder durch Zufall, so der Staatsanwalt weiter. Der Täter habe "Ungläubige" töten wollen. DNA-Spuren an den Schuhen des Angeklagten sollen ihm die Tat nachweisen.
Messerattacke im Fitness-Studio
Neun Tage später, am 18. April, soll Maan D. mit einem Messer auf drei Männer im Umkleidebereich eines Duisburger Fitnessstudios eingestochen haben, um sie zu töten. Einem vierten Mann, der zu Hilfe eilte, soll er in den Oberschenkel gestochen haben. Die Opfer wurden teils lebensgefährlich verletzt und haben bis heute schwere gesundheitliche Folgen.
Opfer teils pflegebedürftig
Die vier Opfer des Fitnessstudio-Attentats sind heute nicht gekommen. Kirsten Etzbach vertritt einen von ihnen und sagt über ihren Mandanten: "Yasin geht es sehr schlecht, er ist lebensbedrohlich verletzt worden. Er ist pflegebedürftig und dialysepflichtig. Er wird von seiner Mutter gepflegt. Es gab Komplikationen. Das bedeutet, er muss sich noch weiteren Operationen unterziehen. Und ob er das jemals schaffen wird, sein altes Leben zurück zu bekommen, das wissen wir nicht mehr."
Angeklagter will sich äußern
Seit seiner Verhaftung schweigt der Angeklagte. Als der vorsitzende Richter ihn fragte, ob er sich heute äußern wolle, sagte Maan D.: "Muss ich denn hier noch einmal hinkommen, oder war es das?" Er wolle sich beim nächsten Mal erklären, sagt er auf arabisch. Er trägt Kopfhörer. Zwei Dolmetscher übersetzen für ihn und das Gericht.
Hintergrund des Täters
Maan D. kam 2016 als syrischer Flüchtling nach Deutschland, stellte einen Asylantrag und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis. Nach WDR-Informationen sieht ihn ein Gutachten als voll schuldfähig an. Mehr ist bisher nicht über ihn bekannt. Am 2. November ist der nächste Verhandlungstag.
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