"Cold Case" nach 34 Jahren gelöst: Lebenslange Haft für Mörder

Stand: 31.01.2025, 16:25 Uhr

Vor 34 Jahren wurde ein Mülheimer Friseur getötet. DNA-Spuren führten doch noch zum Mörder, der nun lebenslang ins Gefängnis muss.

Von Thomas Becker

Das Landgericht Duisburg hatte keinen Zweifel, dass der heute 63-Jährige damals einen Friseur aus Mülheim an der Ruhr in dessen Wohnung aus Habgier erdrosselt hat.

Jahrelanger Cold Case ist gelöst

Jahrzehntelang galt der Fall als "Cold Case", ein ungelöster Mordfall ohne Spur zu einem Tatverdächtigen. Im Januar 1991 war das Opfer in seiner Wohnung mit einem Stromkabel gedrosselt und schließlich mit den Händen erwürgt worden.

Die anschließenden Ermittlungen liefen ins Leere. Zwar gab es Fingerabdrücke, aber die ließen sich keiner Person zuordnen. Der Mord an dem Mülheimer Friseur blieb jahrzehntelang ungeklärt.

Fingerabdruck führt zum Täter

Erst im April 2024 kam wieder Bewegung in den Fall. Bei einem erneuten Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Spuren gab es einen Treffer. Er führte zu einem Mann aus Mülheim, der zur Tatzeit 29 Jahre alt war.

Im Zusammenhang mit einem Autoeinbruch in Polen waren seine Fingerabdrücke gespeichert worden. Sie passten zu denen am Tatort in Mülheim. Der Mann kam postwendend in Haft.

Viele Zeugen verstorben

Anfang Dezember begann dann am Landgericht Duisburg der Prozess gegen den Verdächtigen, der bis dahin in Deutschland nie wegen einer Straftat aufgefallen war.

Zum Prozessauftakt schwieg er zu den Tatvorwürfen. Viele mögliche Zeugen konnte das Gericht nicht mehr vernehmen. Denn 15 von ihnen, so teilte der Richter mit, seien inzwischen verstorben.

Die Staatsanwaltschaft war aber aufgrund der Spuren am Tatort sicher, dass sie den gesuchten Täter auf die Anklagebank gebracht hatte. Aus Habgier habe er getötet, denn in der Wohnung des Opfers fehlten nach dem Verbrechen wertvolle Münzen, zwei teure Uhren und ein Luxusfeuerzeug.

Tatversion des Angeklagten zweifelhaft

Erst vor einer Woche wurde dann im Prozess eine Tatversion des Angeklagten bekannt. Die hatte er dem Gerichtspsychiater geschildert. Der Angeklagte habe ihm erzählt, so sagte der Sachverständige vor Gericht, dass der später Getöteten in seine Wohnung eingeladen habe.

Dort sei er eingeschlafen. Als er wach wurde, sei der Mann dabei gewesen, ihn sexuell zu missbrauchen. Völlig verschreckt habe er zu einem Kabel gegriffen und den Friseur damit gedrosselt, dann sei er geflohen.

Urteil: Mord aus Habgier

Wäre es so gewesen, dann wäre die Tat juristisch gesehen kein Mord, sondern ein Totschlag. Und der kann mehr als 30 Jahre später nicht mehr bestraft werden. Er wäre verjährt. Der Angeklagte wäre ein freier Mann. Doch die Duisburger Richter urteilten anders.

Eindeutig stellten sie das Mordmotiv der Habgier fest. Eines von zahlreichen Indizien dabei: Als die Polizei im vergangenen Jahr die Wohnung des Verdächtigen durchsuchte, fand sie dort Briefmarken, die dem Opfer gehört hatten. So wurde der heute 63-jährige Täter erst 34 Jahre nach dem Mord zu lebenslanger Haft verurteilt.

Mordurteil nach 34 Jahren WDR Studios NRW 31.01.2025 00:31 Min. Verfügbar bis 31.01.2027 WDR Online

Quellen:

  • WDR-Reporter vor Ort
  • Landgericht Duisburg
  • dpa