Bademeister missbrauchte 13-Jährige: Vier Jahre Gefängnis

Stand: 24.04.2025, 13:22 Uhr

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens wurde ein 37-jähriger Bademeister zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er wurde zuvor bereits wegen Besitz von Kinderpornografie verurteilt.

Von Markus Schmitz

Zehn Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs hat das Kölner Landgericht festgestellt. Ein vorbestrafter Mann hatte eine Beziehung zu einem Mädchen geführt. Wenige Wochen später wäre alles straflos gewesen.

Frühes Geständnis

Der Mann hatte als Bademeister in einem Schwimmbad in Bergisch Gladbach gearbeitet. In dieser Zeit lernte der heute 37-Jährige ein 13 Jahre altes Mädchen kennen. Er gibt ihr seine Mail-Adresse. Sie schreibt ihm, es folgen mehrere Treffen.

Zwischen Juni und August, so sagt es das Gericht, gibt es zwischen den beiden zehnmal Geschlechtsverkehr, geschützt und ungeschützt. Die 13-Jährige, dass sagt der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung, stamme aus "hochproblematischen Verhältnissen". Sie hätte durch ihre Mutter ein "Alkoholsyndrom" erlitten. Das hätte zu "Verhaltensauffälligkeiten" geführt. Sie wollte Zuwendung, wollte geliebt werden.

Urteil wegen Besitz von kinderpornographischem Material

Gegen den jetzt Verurteilten hatte die Kölner Staatsanwaltschaft schon zuvor ermittelt. Amerikanische Ermittlungsbehörden fanden heraus, dass der Mann über Material verfüge, das sexuelle Gewalt an Kindern zeigt. Bei einer Durchsuchung entdeckten deutsche Ermittler tatsächlich Datenträger.

Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, dass es sich um Darstellungen "übelster Sorte" und   "fürchterlichem Material" handele. Dafür sei er auch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Noch vor diesem  Prozess im August 2024 hatte er die Beziehung mit der 13-Jährigen begonnen.

Opfer musste nicht aussagen

Das Gericht rechnete dem Mann an, dass er die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs früh gestanden hatte. Deshalb musste die Geschädigte nicht als Zeugin aussagen.

Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre und sechs Monate Gefängnis. Letztendlich verurteilte das Gericht ihn zu vier Jahren. Der Richter sagte auch, dass das Mädchen damals zu Beginn der sexuellen Beziehung kurz vor ihrem 14. Geburtstag gestanden hat. Ab diesem Alter wären die einvernehmlichen sexuellen Handlungen für den Mann straflos geblieben.

Bademeister missbrauchte 13-Jährige: Vier Jahre Haft WDR Studios NRW 24.04.2025 00:29 Min. Verfügbar bis 24.04.2027 WDR Online

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