Schlappe für das NRW-Gesundheitsministerium: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in vier Eilverfahren den klagenden Kliniken vorerst recht gegeben.
Die Kläger hatten sich gegen die Umsetzung der Krankenhausplanung gewehrt. Endgültig entschieden ist der juristische Streit damit aber noch nicht.
Worum geht es bei der NRW-Krankenhausreform?
Der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will unnötige Doppelstrukturen in der Krankenhauslandschaft abbauen und dadurch gleichzeitig Kosten sparen und die Qualität verbessern.
Konkret bedeutet das: Nicht mehr jedes Krankenhaus soll jede Leistung anbieten und abrechnen dürfen. Wie das im Detail aussieht, darüber wurde lange gestritten. Im Dezember 2024 verschickte das Gesundheitsministerium dann sogenannte Feststellungsbescheide an die 330 Krankenhäuser im Land.
Dort wird festgelegt, welche Leistungsgruppen und damit welche Leistungen und Behandlungen die Kliniken künftig anbieten dürfen. Ab dem 1. April 2025 müssen die Krankenhäuser die neue Planung umgesetzt haben. Für bestimmte Leistungsgruppen, etwa im Bereich Kardiologie gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember.
Kritiker aus den Krankenhäusern befürchten jedoch Umsatzeinbußen in Millionenhöhe. Oppositionspolitiker im NRW-Landtag bemängeln unter anderem, dass die Reform mit 2,5 Milliarden Euro unterfinanziert sei.
Wie viele Klagen gibt es gegen die Reform?
Insgesamt gibt es 95 Klagen und 28 Eilanträge. Diese richten sich allerdings nicht gegen die Krankenhausplanung als solche, sondern gegen den jeweiligen Feststellungsbescheid. Die Krankenhäuser wollen damit durchsetzen, dass sie bestimmte Leistungen weiter anbieten können.
Jetzt hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vier Krankenhäusern recht gegeben. Welche sind das?
Es geht um die Uniklinik in Essen, ein Krankenhaus in Gelsenkirchen und zwei Krankenhäuser im Kreis Recklinghausen.
Streit über NRW-Krankenhausreform. WDR Studios NRW. 19.03.2025. 00:59 Min.. Verfügbar bis 19.03.2027. WDR Online.
Wie wurde die Entscheidung begründet?
Ganz unterschiedlich – je nach Krankenhaus. Die Uniklinik Essen etwa hätte nach der Planung des NRW-Gesundheitsministeriums zukünftig so gut wie keine Herztransplantationen mehr durchführen dürfen. Dagegen hat man sich in Essen mit Erfolg gewehrt.
Die Richter waren der Meinung, dass die Uniklinik führend sei in Forschung und Lehre für Transplantationschirurgie. Wenn dort keine Herztransplantationen mehr durchgeführt werden dürften, würde das diese Forschung bedrohen. Bei den anderen drei Kliniken meinten die Richter, dass das Land NRW die Zahl der behandelten Fälle nicht richtig berechnet habe.
Wichtig ist: Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen. Sie richten sich nicht gegen die Krankenhausreform insgesamt. Und es wurden auch bereits Eilanträge abgewiesen, weil die Richter den dort jeweils vorgetragenen Argumenten nicht gefolgt sind. Das betrifft zum Beispiel Krankenhäuser in Bielefeld und Wuppertal.
Sind die Entscheidungen endgültig?
Nein. Zum einen kann gegen die Entscheidungen in den Eilverfahren noch Beschwerde eingelegt werden vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Zudem folgt nach dem Eilverfahren noch ein sogenanntes Hauptsacheverfahren. Dann müssen sich die Richter nochmal gründlicher mit den Argumenten aller Seiten auseinandersetzen.
Was bedeutet das für die Kliniken, die geklagt haben oder Eilanträge eingereicht haben, bei denen die Entscheidungen noch ausstehen?
Erstmal gar nichts. Denn bis über die jeweiligen Klagen und die anderen Eilanträge entschieden wurde, gilt: ab dem 1. April muss umgesetzt werden, was das Land fordert. Die Klagen haben also keine aufschiebende Wirkung, das erklärt übrigens auch die hohe Zahl von 28 Eilanträgen. Und bis die Gerichte da nicht anders entschieden haben, gelten für diese Krankenhäuser die Landespläne.
Unsere Quellen:
- dpa
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen