Als Aufsichtsgremium für den WDR ist der Rundfunkrat für die Durchführung des Dreistufentests verantwortlich. Nach der Prüfung aller im Laufe des Verfahrens eingeholter Informationen entscheidet das Gremium, ob das geplante digitale Angebot vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst ist.
Seit einer staatsvertraglichen Änderung 2019 kann sich ein Dreistufentest neben der Genehmigung eines umfassenden Telemedienkonzeptes auch auf lediglich wesentliche Änderungen am Konzept beziehen.
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1/7 - Dreistufentest
- Teil 2/7 - Was wird geprüft?
- Ausgewählter Teil: Teil 3/7 - Was sind die Aufgaben des Rundfunkrats?
- Teil 4/7 - Wie sehen die einzelnen Schritte aus?
- Teil 5/7 - Warum gibt es den Dreistufentest?
- Teil 6/7 - Rechtliche Grundlagen
- Teil 7/7 - Archiv