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Dreistufentest

Was ist ein Dreistufentest?

Der Dreistufentest ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Genehmigungsverfahren für Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das der Medienstaatsvertrag vorschreibt.

Telemedien ist ein juristischer Begriff, der sich aus den Worten Teledienst und Mediendienst zusammensetzt. Er bezeichnet das digitale Angebot einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Hierunter fallen unter anderem neben der Sender-Homepage auch die von der Rundfunkanstalt angebotenen Apps und Social-Media-Kanäle.

Mit Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Juni 2009 wurden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, neue oder veränderte Telemedienangebote sowie ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme einem Genehmigungsverfahren (Dreistufentest) zu unterziehen. Die entsprechenden Regelungen finden sich inzwischen im Medienstaatsvertrag.