Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des WDR

Stand: 10.09.2024, 08:00 Uhr

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des WDR überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der gesamten Tätigkeit des WDR und seiner Beteiligungsunternehmen. Er ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er repräsentiert die zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 51 Datenschutz-Grundverordnung.

Der Datenschutz hat das Ziel, jeden einzelnen Menschen vor den Gefahren beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu schützen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung). Zu den schutzwürdigen Daten gehören alle Einzelangaben über persönliche Verhältnisse (Name, Anschrift, Familienstand, Geburtstag usw.) und sachliche Verhältnisse (Einkommen, Besteuerungsmerkmale usw.) von natürlichen Personen.

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des WDR überwacht die Einhaltung der im WDR-Gesetz, Rundfunkstaatsvertrag, in der Datenschutz-Verordnung (EU) 2016/679 und anderen Vorschriften über den Datenschutz enthaltenen Bestimmungen bei der gesamten Tätigkeit des WDR und seiner Beteiligungsunternehmen.

Für die Bürger gelten insbesondere die §§ 11 (Anrufungsrecht) und 48 bis 51 im WDR-Gesetz.

Zum Rundfunkdatenschutzbeauftragten des WDR hat der WDR-Rundfunkrat Herrn Stephan Schwarze berufen.

Jeder kann sich an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten des WDR wenden, wenn er der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den WDR oder seine Beteiligungsunternehmen in seinen schutzwürdigen Belangen verletzt zu sein.

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des WDR erstattet jährlich den Organen des WDR einen schriftlichen Bericht im Sinne des Artikels 59 der Datenschutz-Verordnung (EU) 2016/679 über seine Tätigkeit.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde (Rundfunkdatenschutzbeauftragter)

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte

Stephan Schwarze
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig

➔ Beschwerdeformular der Aufsichtsbehörde