Seit fast vier Jahren ermittelt die "EK Rose" nun gegen den internationalen pädokriminellen Ring rund um den bereits verurteilten und inhaftierten Münsteraner Adrian V..
Zu diesem Netzwerk gehören auch zwei Männer, die in einer gemeinsamen Wohnung in Hannover gelebt haben und 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern rechtskräftig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden sind. Sie sitzen seitdem im Gefängnis.
Hinweise aus Internet-Chats auf weitere Opfer
Die Ermittler fanden in Internetchats und sichergestellten Videos Hinweise darauf, dass die beiden Missbrauchstäter aus Hannover zwei bislang unbekannten Jungen schwere sexuelle Gewalt angetan haben sollen. Die beiden sollen damals wohl neun und zwölf Jahre alt gewesen sein.
Auch der Haupttäter des pädokriminellen Netzwerks von Münster, Adrian V., hat mit seinen Aussagen wohl Hinweise darauf gegeben. Die beiden jetzt erneut beschuldigten Männer haben sich gegenüber der Polizei nicht zu möglichen weiteren Missbrauchsopfern geäußert.
Kinder lebten wahrscheinlich südlich von Hannover
Die Ermittler vermuten, dass die heute wohl volljährigen Brüder damals mit ihrer Familie etwa eine Autostunde südlich von Hannover, die Autobahn 7 runter, gewohnt haben. Also im südlichen Niedersachsen oder im nördlichen Hessen.
Nach Auswertung der Internetchats und weiterer Hinweise war es offenbar so, dass die beiden Missbrauchstäter über das Darknet in Kontakt mit der Familie gekommen sind. Demnach waren die Hannoveraner bei Familienfeiern wie Kindergeburtstagen und auch bei Urlaubsreisen in den Niederlanden und Dänemark dabei.
Einige Familienangehörige sollen sich darüber gewundert haben, dass die beiden jetzt erneut Beschuldigten bei diesen privaten Anlässen dabei waren. Der Kontakt der Missbrauchstäter aus Hannover zu der Familie soll mehrere Jahre bis 2020 angedauert haben.
Bundesverfassungsgericht erlaubt Veröffentlichung der Fotos
Nach Angaben der Polizei Münster waren alle sonstigen Ermittlungsansätze erfolglos geblieben, die beiden mutmaßlichen Opfer zu identifizieren. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Münster die Öffentlichkeitsfahndung. Das Amts- und Landgericht Münster gaben grünes Licht.
Dagegen wehrte sich einer der beiden beschuldigten Männer. Doch auch das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Beschwerde unbegründet und damit die Veröffentlichung ihrer Bilder und Namen gerechtfertigt sei.
Mehr Infos zur Öffentlichkeitsfahndung: https://polizei.nrw/fahndung/124940
Das Polizeipräsidium Münster hat ab heute ein Hinweistelefon geschaltet: 0251 275-4000. Zudem nimmt jede Polizeiwache rund um die Uhr Hinweise entgegen
Unsere Quellen:
- Polizei Münster
- WDR Reporter vor Ort
Über dieses Thema berichtet der WDR am 17.01.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit Münsterland und im Radio auf WDR 2.