Bischof Felix Genn hatte bereits 2022 - nach der Veröffentlichung der Studie zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster - angekündigt, dass es unabhängige Kontrollgremien geben müsse. Sexueller Missbrauch sei immer auch mit Machtmissbrauch verbunden.
Das Bistum trage durch die Machtkonzentration eine Mitschuld an den Vorfällen. Mit den neuen Gremien gebe man nun Macht ab. Alle Kleriker müssen sich diesen neuen Kontrollinstanzen unterwerfen. Der Schlichtungsrat und die Disziplinarordnung wurden von zwei Kirchenrechtlern erarbeitet.
Schlichtungsrat soll bei Streitigkeiten regeln
Der Schlichtungsrat soll in Zukunft dafür sorgen, dass alle Streitigkeiten geregelt werden, die sich in der Diözese ergeben. Dabei kann es sich um neue Ämter handeln oder um Immobilienstreitigkeiten oder um Verwaltungsakte.
Bistum Münster führt neue Regeln gegen Machtmissbrauch ein. WDR Studios NRW. 03.03.2025. 00:44 Min.. Verfügbar bis 03.03.2027. WDR Online.
Der Schlichtungsrat soll aus sieben Personen bestehen, die vom Bischof, vom Priesterrat und vom Diözesanrat nominiert werden. Ziel ist es, einen Streit durch eine unparteiische dritte Instanz beizulegen, so wie man es von den Gerichten kennt. Jede Person kann einen Schlichtungsrat beantragen.
Disziplinarordnung soll Opfern sexueller Gewalt helfen
Für den Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller ist die neu eingeführte Disziplinarordnung eine noch wichtigere Regel. Sie helfe den Opfern sexualisierter Gewalt. Nun könnten Akte der Verwaltung angefochten werden, so Schüller, der Bischof könne Täter jetzt belangen.
Beispiele für ein Disziplinarverfahren seien die Verletzung der Privatsphäre, die Verletzung sexueller Selbstbestimmung und der Missbrauch seelsorgerischer Beziehungen. Wenn Kleriker sich solcher Vergehen schuldig machen, könne das mit einer Geldbuße bestraft werden, mit der Beteiligung an Therapiekosten oder sogar mit Berufsverbot.
Kirchenrechtler: Ein Schritt in die richtige Richtung
Für den Kirchenrechtler Thomas Schüller sind diese Beschlüsse ein Schritt in die richtige Richtung. Der Bischof löse nun die Forderung ein, dass klerikale Machtstrukturen überdacht werden müssen und es bei Missbrauch rechtliche Konsequenzen geben muss. Sexueller Missbrauch in der Kirche könne zwar nach wie vor nicht strafrechtlich verfolgt werden, nun aber immerhin disziplinarrechtlich. Dass das zu ziemlich viel Aufregung im Bistum führe, sei logisch.
Nach seiner Auffassung sind diese Regeln ein Geschenk des Bischofs an die Gläubigen kurz vor seiner Pensionierung.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter
- Bistum Münster