Das Landgericht Düsseldorf hatte den Angeklagten wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Diese Feststellung lässt eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar zu, in der Praxis ist das aber so gut wie ausgeschlossen. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof bestätigt.
Neun Einsatzkräfte schwer verletzt
Als Motiv für die Tat hatte das Gericht "Hass auf den Staat" genannt. Am 11. Mai des vergangenen Jahres waren Einsatzkräfte zu einer Hochhaussiedlung in Ratingen gerufen worden, weil dort eine hilflose Person vermutet wurde.
Nachdem die Feuerwehrleute die Tür gewaltsam aufhebelten, standen sie vor einer Barriere aus hochgestapelten Wasserkästen. Der Angeklagte schüttete mehrere Liter Benzin auf die Einsatzkräfte und zündete sie an. Durch eine Explosion wurrden neun Menschen verletzt. Sie kämpfen heute noch mit den Folgen.
Hang zu Verschwörungstheorien
Ein Psychiater hatte im ersten Prozess berichtet, dass der Mann während der Corona-Pandemie einen Hang zu Verschwörungstheorien entwickelt habe. Die Covid-Impfung habe er zum Beispiel als "Impfstoff des Teufels" bezeichnet. Er hatte außerdem wochenlang mit der Leiche seiner Mutter in der Wohnung gelebt.
Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil
Der Angeklagte hatte das Urteil des Landgerichts Düsseldorf nicht hinnehmen wollen. Doch der BGH stellt keine Rechtsfehler fest. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil jetzt rechtskräftig.
Unsere Quellen:
- Pressestelle des Bundesgerichtshofs
- Reporter vor Ort
- dpa