Das Landgericht Mönchengladbach hat den 22-jährigen Angeklagten wegen Mordes, versuchten Mordes, Verkehrsgefährdung und Unfallflucht zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Mann hatte laut Gericht in der Mönchengladbacher Innenstadt mit einem angemieteten SUV absichtlich einen 33-Jährigen umgefahren und getötet. Sein Beifahrer war zunächst ebenfalls angeklagt worden, wurde jedoch am zweiten Prozesstag freigesprochen. Die Richter glaubten ihm, dass er nichts von der Tat wusste und zu Besuch war.
Angeklagter will Todesangst gehabt haben
Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, er habe niemanden töten wollen. Seiner Schilderung nach hatte das Opfer ihn und seine Familie massiv bedroht und Tausende Euro von ihnen gefordert. Dann habe er das spätere Opfer mit einem Begleiter in der Mönchengladbacher Innenstadt gesehen. Als die beiden an dem Mittag auf ihn zugekommen seien, habe er Gas gegeben und sei in Todesangst auf sie zugerast.
Richter sprechen von absurder Aussage
Die Richter glaubten dem Angeklagten nicht. "Wenn sie so eine Angst hatten, warum fahren sie an dem Tag mit dem Mietwagen dann von Düsseldorf nach Mönchengladbach, statt woanders hin zu fliehen?", fragte Martin Alberring. "Es ist eine absurde Aussage des Angeklagten, sich verfolgt zu fühlen."
Tatmotiv weiter unklar
Der genaue Hintergrund der Tat konnte im Prozess nicht aufgeklärt werden. Der Staatsanwalt vermutet, dass es sich auch um einen Streit um Drogengeschäfte gehandelt haben könnte.
Der Verteidiger hatte eine Verurteilung des 22-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Er will das heutige Urteil in der Revision anfechten.
Unsere Quelle:
- Landgericht Mönchengladbach