Der sexuelle Missbrauch der drei Kläger liegt Jahrzehnte zurück. Die Vorwürfe wiegen schwer. In ihrer Kindheit und Jugend sollen die Betroffenen sexuell schwer missbraucht und vergewaltigt worden sein. Sie fordern daher Schmerzensgeld in insgesamt sechsstelliger Höhe.
Sexuelle Übergriffe bei Messdiener-Partys
Einer der Kläger ist Rechtsanwalt Manfred Schmitz aus Nettetal. Als ehemaliger Messdiener erlebte er in den 1960er Jahren sexuelle Übergriffe durch einen Kaplan in einer Pfarre in Geilenkirchen im Kreis Heinsberg. Der Geistliche habe ihn und weitere Messdiener in sein Wohnzimmer eingeladen, wo regelmäßig Partys stattgefunden hätten.
Man habe sich an der Bar mit Cognac, Whisky und Schnaps bedienen dürfen.
Der Kaplan habe Wert darauf gelegt, dass die Messdiener kurze Hosen anzogen, um bei dieser Gelegenheit dann immer wieder hineinzugreifen und sich an den Geschlechtsteilen zu bedienen. Mindestens 200 Übergriffe in drei Jahren seien so passiert. Gesundheitliche Probleme, finanzielle Verluste wegen Arbeitsunfähigkeit, eine gescheiterte Ehe und Kinderlosigkeit seien die Folgen dieses Missbrauchs gewesen, resümiert der Anwalt aus Nettetal.
Unzureichende Entschädigungsleistungen durch die Kirche
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat dem Kläger bereits 10.000 Euro gezahlt, als sogenannte Anerkennung des Leids. Angesichts der Folgen, die der Missbrauch auf sein ganzes Leben habe, sei diese Summe viel zu gering, so Manfred Schmitz.
Im Prozess fordert er vom Aachener Bistum weitere 170.000 Euro. Auch die anderen beiden Kläger haben von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Geld erhalten. Beide fordern ebenfalls eine deutlich höhere Entschädigungssumme.
Finanzieller Schaden für das Bistum Aachen
Einer der Kläger etwa will 680.000 Euro vom Bistum, weil er in den 1970er Jahren durch zwei Pfarrer schwer misshandelt und vergewaltigt worden sei. Sollte das Gericht den Klägern folgen, kämen auf das Bistum Aachen hohe Entschädigungszahlungen zu. Vor dem Landgericht Köln sorgte im Juni 2023 ein Präzedenzfall für Aufsehen, weil ein ehemaliger Messdiener wegen hundertfachen Missbrauchs Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro erstritten hatte. Ob es heute bereits in einem der Fälle zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt, ist nicht absehbar.
Unsere Quellen:
- Rechtsanwalt Manfred Schmitz
- Landgericht Aachen