Die Stadt Köln hatte Anzeigen gegen mehrere Männer erstattet, die am 11.11.2022 und zu Weiberfastnacht 2023 als Wachposten an Absperrungen im Kölner Studentenviertel eingesetzt waren. Sie sollten dafür sorgen, dass nur Anwohner und geladene Gäste in das wegen Überfüllung gesperrte Viertel kommen. Doch Anwohner beobachteten und filmten, wie die Sicherheitskräfte mit Karnevalisten verhandelten, dann Geld einsteckten und die Absperrungen für die Jecken öffneten.
Die Kölner Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und wegen Erpressung gegen die Männer ein.
Sicherheitsleute sind keine Amtsträger
Bestechlichkeit setzt aber voraus, dass die Sicherheitsleute Amtsträger waren, als sie das Geld annahmen. Nach eingehender Prüfung hat die Kölner Staatsanwaltschaft festgestellt, dass die Sicherheitsfirmen, die mit der Absperrung des Viertels beauftragt waren zwar im Auftrag der Stadt Köln handelten. Die betroffenen Mitarbeiter seien allerdings Beschäftigte von Sub- oder sogar Subsub-Unternehmen gewesen.
Sie seien lediglich mit untergeordneten Hilfstätigkeiten betraut gewesen, erklärt die Staatsanwaltschaft in einer schriftlichen Mitteilung. Sie seien weder Amtsträger noch dem öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete. Eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit käme deshalb nicht in Betracht.
Auch den Vorwurf der Erpressung verfolgt die Staatsanwaltschaft nicht weiter. Anhand der bekannt gewordenen Videoaufnahmen sei nicht zweifelsfrei zu erkennen, dass die Sicherheitsleute Karnevalisten erpresst haben.
Über dieses Thema berichten wir am 05.02.2025 auch im Radio: WDR 2 Rheinland, 6.30 Uhr.
Unsere Quellen:
- Staatsanwaltschaft Köln