Die 19-jährige Frau aus Solingen hat gegen den Impfstoffhersteller BioNTech auf Schadensersatz klagen wollen. Diese Klage wurde jetzt abgewiesen. Und das, obwohl der Landschaftsverband Rheinland eine schwere Erkrankung der jungen Frau nach einer Corona-Schutzimpfung offiziell als Impfschaden anerkannt hatte. Die 19-jährige Selin wollte Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 500.000 Euro vom Impfstoffhersteller.
Ehemalige Leistungsturnerin jetzt im Rollstuhl
Die damals 16-jährige Selin Islamli erkrankte kurz nach ihrer Corona-Schutzimpfung an einer seltenen Immunkrankheit. Das Zusammenspiel zwischen Nerven und Muskulatur funktionierte plötzlich nicht mehr. Zuvor war die junge Frau Leistungsturnerin auf nationalen Wettbewerben – jetzt ist sie auf den Rollstuhl angewiesen.
Laut BioNTech hat Impfung positives Nutzen-Risiko-Verhältnis
Die Schadenersatzklage gegen BioNTech hat das Landgericht jedoch abgewiesen, da der Impfstoff ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis habe – was heißen soll: Die schädlichen Wirkungen des Arzneimittels gehen nach wissenschaftlichen Bewertungen nicht über ein vertretbares Maß hinaus. Außerdem habe BioNTech sein Produkt in der Gebrauchsinformation auch ordnungsgemäß gekennzeichnet.
LVR erkannte Selins Impfschaden an
Lange hat Selins Mutter, Aylin Dalgül, dafür gekämpft, dass Selins Erkrankung als Corona-Imfpschaden anerkannt wird. Im Februar 2023 erkannte der Landschaftsverband Rheinland Selins Krankheit als Impfschaden an.
Hilfe im Alltag und Rente für die 19-Jährige
Das bedeutet, sie bekommt unbürokratische Hilfe im Alltag oder auch Hilfsmittel wie Rollstühle und auch eine monatliche Rente. Aktuell überprüfen die Landschaftsverbände in NRW Hunderte Anträge auf Corona-Impfschäden.
Mutter und Tochter wollen weitermachen
Selin und ihre Mutter haben am Freitag mit ihrem Anwalt vereinbart, weiterzumachen. Sie wollen die Niederlage vor dem Wuppertaler Landgericht nicht hinnehmen, sondern in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht klagen.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter im Landgericht Wuppertal
Kein Schadensersatz für Celina aus Solingen nach Corona-Impfung. WDR 2. 28.02.2025. Verfügbar bis 28.02.2027.