Seit einiger Zeit beschäftigt sich das Kölner Landgericht mit dem Streit zwischen dem Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki und dem Axel-Springer-Verlag. Seit heute steht fest: Woelki muss vor Gericht.
Es geht um die Frage, was der Erzbischof über einen Priester und dessen anzügliche Handlungen an Minderjährigen wusste, bevor er ihn beförderte. In dem juristischen Streit geht es konkret um zwei Dokumente, um einen Polizeibericht und um ein Gesprächsprotokoll. Für viele Beobachter allerdings geht es eher um das große Ganze.
Nun ist es amtlich. Das, was viele vermuten haben, tritt ein. Im Streit zwischen dem Kölner Kardinal und dem Axel Springer Verlag wird es einen wichtigen Termin geben. Der Kardinal, also der Kläger, wird als Partei für einen weiteren Verhandlungstermin geladen, bei dem er Fragen beantworten soll.
Belastende Zeugen
Das Gericht hatte bereits eine Zeugin und einen Zeugen geladen. Sie wurden vor einiger Zeit vor Gericht befragt. Die ehemalige Sekretärin von Woelkis Vorgänger Kardinal Meisner sagte zum Beispiel, dass sie mit dem heutigen Kardinal bereits vor vielen Jahren über die Vorlieben des Priesters gesprochen habe.
Dass der Geistliche beispielsweise von Saunabesuchen mit Messdienern berichtet habe oder dass die Sekretärin mit in Ferienfreizeiten fuhr, um den Priester zu ermahnen, wenn er gegenüber Jugendlichen wieder anzüglich wurde. Das habe sie Woelki damals in einem Telefongespräch mitgeteilt.
Der zweite Zeuge war der ehemalige Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums. Dieser sagte, dass er mehrmals mit Woelki über die Vorwürfe gegen den Priester gesprochen habe. Das belegt aber noch nicht den Kern der juristischen Auseinandersetzung, denn dabei geht es um die zwei Dokumente.
Hatte Woelki sie gelesen respektive gekannt oder nicht? Das konnten die Zeugen vor Gericht nicht belegen. Woelki ließ über seine Pressestelle noch vor wenigen Monaten mitteilen, dass er in Bezug auf den Priester immer nur von Gerüchten wusste.
Weitere Verfahren vor Gericht
Auch wegen weiterer Punkte streiten sich Woelki und der Axel-Springer-Verlag. Vor dem Kölner Oberlandesgericht geht es in zweiter Instanz um Berichterstattungen der Bild-Zeitung. Dort stehen in der kommenden Woche erste Entscheidungen an.
Vor dem Kölner Landgericht, der ersten Instanz, wurde am Mittwoch entschieden: Es kommt zum "Beweisbeschluss". Das bedeutet, dass weitere Beweise erhoben werden müssen. Jetzt steht fest: Der Kardinal wird persönlich zu Gericht geladen und befragt werden.
Ermittlungen laufen
Gegen den Kölner Kardinal ermittelt weiterhin die Staatsanwaltschaft. Hierbei geht es gleich in zwei Fällen um den Verdacht der Falschaussage. Es betrifft einmal den Priester, den Woelki im Jahr 2017 beförderte, aber auch den Fall um den ehemaligen Sternsinger-Chef Winfried Pilz. In dieser Sache beteuert Woelki, erst im Sommer 2022 mit den Missbrauchsvorwürfen des Geistlichen befasst gewesen zu sein.
Eine Kirchenmitarbeiterin widersprach dieser Aussage und teilte in einem Interview mit, dass sie Woelki bereits 2015 eine Liste von beschuldigten Priestern gab, auf der auch der Name Pilz stand. Ein Abschluss der Ermittlungen ist noch nicht abzusehen.
Über dieses Thema berichten wir am 8. März 2023 auch in der Lokalzeit Köln im WDR-Fernsehen und im WDR-Hörfunk.