Mit diesem Schritt will das Bistum Aachen bislang unbekannte Betroffene aufrufen, sich zu melden. Die Persönlichkeitsrechte von Tätern treten hinter den Schutz und die Interessen der Betroffenen zurück, heißt es. Es sollen die Namen der Täter genannt werden, die im unabhängigen Gutachten aus dem Jahr 2020 erwähnt werden. Bis Herbst will das Bistum Aachen gemeinsam mit Beratern und dem Betroffenenrat dann weiter erarbeiten, in welcher Form die Täter öffentlich genannt werden dürfen.
Der Leiter der Stabsabteilung für Prävention, Intervention und Ansprechpersonen (PIA), Christoph Urban, betont: „Es gilt, das Dunkelfeld weiter zu erhellen. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden.“
Um Betroffene nicht erneut zu traumatisieren und jeden Fall mit der notwendigen Sensibilität begleiten zu können, sollen den Angaben zufolge zusätzliche Unterstützungs- und Hilfsangebote bereitgestellt werden. Dabei arbeite das Bistum Aachen mit unabhängigen Ansprechpersonen sowie Beratungsstellen und Psychologen zusammen. Neben einem ständigen Beraterstab und einer unabhängigen Aufarbeitungskommission werde auch der Betroffenenrat an dem Prozess beteiligt.
Kirchenleitungen sollen Täter geschützt haben
Ein Gutachten einer Münchener Kanzlei hatte Ende 2020 für das Bistum Aachen mindestens 175 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendliche seit 1965 benannt. Beschuldigt werden 81 katholische Kleriker. Die Gutachter werfen den jeweiligen Kirchenleitungen vor, die Täter geschützt und die Opfer ignoriert zu haben.