Im Rahmen des sogenannten "Aachener Modells" hat ein Betroffenenrat seit Juni über die Entschädigung der Missbrauchsopfer verhandelt. Damit sollten zeit- und kraftraubende Gerichtsverhandlungen vermieden werden, denn die könnten viele Opfer erneut traumatisieren.
Vertrauensverhältnis zum Bistum beschädigt
„Wir haben nach dem Erhalt der Mail in der Zeitung lesen dürfen, dass der Bischof außergerichtliche Vergleichsverhandlungen ablehnt", sagt Paul Leidner vom Betroffenenrat. „Das kann so nicht bleiben.“ Während der Besprechungen mit dem Generalvikar des Bistums Aachen in den vergangenen Monaten hatten die Vertreter der Betroffenen den Eindruck, dass er ihren Argumenten gegenüber aufgeschlossen und an einer Lösung aufrichtig interessiert wäre.
Und sie wollten eigentlich bei dem nun abgesagten Termin das Aachener Modell für die Entschädigung von Missbrauchsopfern fest vereinbaren. Nun sei das Vertrauen nicht nur in den Generalvikar, sondern in das Bistum insgesamt erheblich beschädigt, hieß es vom siebenköpfigen Betroffenenrat.
Unklare Perspektive
„Wir werden jetzt erst einmal darüber nachdenken in einer Klausur des Betroffenenrates am Wochenende, wie wir mit der Thematik und vor allem wie wir mit dem Bistum umgehen", sagt Paul Leidner. „Wir lassen uns nicht behandeln wie kleine Kinder.“ Die Mitglieder des Betroffenenrates wollen intern besprechen, wie es weitergehen soll. Auch eine Auflösung des Rates steht im Raum oder auch öffentliche Protestaktionen gegen das Bistum.
Mögliche Klagewelle gegen das Bistum
Scheitert das Aachener Modell zur Entschädigung ohne Gerichtsverfahren, könnte auf das Bistum eine Welle von Entschädigungs-Klagen zukommen. Das Bistum selbst geht von rund 250 Missbrauchsopfern aus.