Es ist ein Prozess mit vielen Besonderheiten: Offenbar kurz vor der Verjährung der Delikte haben die Kölner Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen intensiv ausgeweitet. Mit der Folge, dass eine sogenannte "Unterbrechung der Verjährung" dazu geführt hat, dass auch fast 24 Jahre nach den Taten der Angeklagte belangt werden könnte.
Am 30.07.2001 betritt ein Mann die besagte Bankfiliale in Köln. Das Gesicht des Mannes ist mit einem weißen Tuch und einer schwarzen Sonnenbrille bedeckt, sagt die Staatsanwaltschaft. Eine Zeugin sagt am ersten Prozesstag, dass der Mann sehr aufgeregt gewesen sei, er habe nicht gewusst, wo der Kassenbereich sei. Die Zeugin sagt, dass sie das alles zunächst "für einen Witz gehalten hat."
Der Täter hielt nach der Beschreibung in einer Hand eine Tüte, aus der Kabel herausragten. Die Zeugin sagte, dass sie nicht geglaubt hatte, dass das eine Bombe sein könnte. In der anderen Hand hielt er ein Teppichmesser, das habe sie schon mehr beeindruckt. Wegen eines Sicherheitssystems, konnte die Kassiererin ihm nur die vorgeschriebene Höchstmenge von 5000 DM auszahlen.
Angeklagter schweigt
Monate später, am 10.12.2001, läuft in der Filiale ein ähnliches Geschehen ab. Allerdings war hier der Täter "gezielter und aggressiver", sagt die Zeugin, die auch diesen Überfall miterlebt hatte. Mit einer Sturmhaube über dem Kopf und einem Revolver in der Hand habe er eine Mitarbeiterin bedroht. Dabei soll er der Bankangestellten die Waffe an den Kopf gehalten und diesmal die Öffnung des Tresors gefordert haben.
Auch hier werden ihm 5000 DM bereit gestellt. Die Staatsanwaltschaft sagt, dass er eine für die Beute bereitgehaltene Tasche in der Bank zurückließ, das Geld in der Stückelung 10 X 500 DM scheint er dennoch mitgenommen zu haben.
Banküberfall vor 24 Jahren - Prozessbeginn in Köln. WDR Studios NRW. 07.03.2025. 00:17 Min.. Verfügbar bis 07.03.2027. WDR Online.
"Szene der Bedrohung erfolgreich verdrängt"
Zu den Vorwürfen hat sich der 58 Jahre alte Mann vor Gericht nicht geäußert. Warum die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der Angeklagte der Täter ist, könnte damit zu tun haben, dass es offenbar einen späteren DNA Abgleich gegeben hat. Vor Gericht sagte die Zeugin, die bei beiden Überfällen dabei war, dass der Täter ein unterschiedliches Auftreten hatte.
Der Täter des ersten Überfalls sei "unfitter" als der andere gewesen. Sie hätten unterschiedliche "Staturen" gehabt. Der Verteidiger des Angeklagten machte an einer Stelle im Prozess klar, dass laut einer Zeugenaussage die Täter unterschiedlich mit ihren Händen vorgegangen seien. Somit sei möglich, dass der eine Täter Rechts- und der andere Linkshänder sei.
Die Zeugin, die zweimal Opfer der Überfälle wurde, sagt, dass sie beim zweiten mal, als ein Mann in der Filiale stand, gedacht hatte: "Nicht schon wieder." Sie habe in den Jahren danach die "Szenen der Bedrohung erfolgreich verdrängt". Eine weitere Mitarbeiterin der Filiale, der bei einem Überfall ein Revolver an den Kopf gehalten wurde, hatte sich später in Therapie begeben.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter vor Ort
- Staatsanwaltschaft Köln