Erzbistum Köln: 300.000 Euro Schmerzensgeld an Missbrauchsopfer
Stand: 13.06.2023, 19:13 Uhr
Das Urteil des Landgerichts Köln dürfte Signalwirkung haben. Der Kläger ist ehemaliger Messdiener, dem ein Priester vielfach sexualisierte Gewalt angetan hatte. Mit dem Urteil wird das Erzbistum erstmals zur Zahlung einer konkreten Summe im Missbrauchsskandal verpflichtet.
Das Landgericht Köln hat das Erzbistum Köln am Dienstag zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt.
Mehr als 300 Mal von einem Priester missbraucht
Der heute 62-Jährige hatte 750.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Er war in den 1970er Jahren mehr als 300 Mal von einem Priester missbraucht worden.
Erzbistum Köln: Keine Verjährung in dem Fall
Das Erzbistum Köln hatte entschieden, in dem Fall keine Verjährung geltend zu machen. In einem Statement des Erzbistums Köln zum Urteil heißt es: Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen, dessen Folgen die Betroffenen oft ein ganzes Leben lang beeinträchtigen bzw. begleiten. Das Erzbistum Köln übernimmt für dieses erlittene Unrecht und Leid institutionelle Mitverantwortung.
Bisher Anerkennungsleistungen in 167 Fällen
Bisher leistet die katholische Kirche freiwillige Zahlungen für Missbrauchsbetroffene, sogenannte Anerkennungsleistungen. Die dafür zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn hat bisher in 143 Fällen eine Summe von mehr als 50.000 Euro zuerkannt. In 24 Fällen ging es um mehr als 100.000 Euro. Betroffene haben die Zahlungen immer wieder als zu gering kritisiert.