Wenn der Bambus vorm Bundesgerichtshof landet

Aktuelle Stunde 21.02.2025 17:15 Min. UT Verfügbar bis 21.02.2027 WDR Von Alexander Klein

Nach Streit um Sieben-Meter-Hecke: Keine allgemeine Höhenbegrenzung

Stand: 28.03.2025, 11:22 Uhr

Bei einem Nachbarstreit über eine Sieben-Meter-Hecke hat der Bundesgerichtshof festgestellt: Grundsätzlich gibt es keine Höhenbegrenzung. Wie solche Auseinandersetzungen vermieden werden können und wie ein professioneller Schlichter helfen kann.

Von Christian Zelle

Zwei Nachbarn in Hessen konnten sich nicht über einen Rückschnitt einigen. Deshalb musste der Bundesgerichtshof ran und verhandelte seit Februar den Streitfall. Anlass des Nachbarstreits? Eine bis zu sieben Meter hohe Bambushecke. Nun stellte das Gericht am Freitag fest: Für die rechtliche Einstufung eines Gewächses als Hecke gibt es keine allgemeine Höhenbegrenzung.

Bambushecke

So sieht eine Bambushecke aus

Allerdings verwies der Bundesgerichtshof den Fall zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt. Der Grund: Das Gericht soll nachprüfen, ob die Hecke den gesetzlichen Grenzabstand zum Nachbargrundstück tatsächlich einhält. Dieser muss mindestens 75 Zentimeter betragen. Eine Höhenbegrenzung zu definieren, sei Aufgabe des jeweiligen Landesgesetzgebers, nicht der Gerichte, teilte der BGH mit.

Nachbarschaftssachen vor Amtsgerichten nehmen ab

Streitigkeiten unter Nachbarn über hohe Hecken oder Pflanzen und Bäume, die über das eigene Grundstück hinauswuchern, landen mittlerweile eher selten vor Gericht und noch seltener vor dem Bundesgerichtshof. In Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise die vor den Amtsgerichten neu verhandelten "Nachbarschaftssachen" nach Angaben des Justizministeriums zwischen 2014 und 2023 von 2.003 auf 1.211 Fälle zurückgegangen.

Das liegt auch an Schiedsverfahren, bei denen Experten helfen, Kompromisse zu finden. Einer von ihnen ist Schiedsexperte Bruno Kosmala aus Monheim. Er macht den Job seit rund zehn Jahren und saß schon bei rund 110 Streitigkeiten neutral zwischen den Stühlen. Von Geruchsbelästigungen bis hin zu "fremdes" Terrain erobernden Wurzeln und Ästen hat er schon vieles vorgelegt bekommen. "In etwa 70 Prozent der Fälle haben wir eine Lösung gefunden, für die 30 übrigen habe ich eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung ausgestellt", erklärte er im Februar zu Beginn des aktuellen Bundesgerichtshof-Prozesses.

Nachbarn haben vor Schiedsverfahren nicht miteinander geredet

Diese Bescheinigung ist bei einem Streit über den Gartenzaun in NRW obligatorisch, um überhaupt vor Gericht ziehen zu können. "Um die Justiz zu entlasten", so Kosmala. Die Fälle seien nicht nur vor Gericht, sondern auch für ihn weniger geworden. Kosmala kennt die Ursache dafür nicht, wohl aber den Hauptgrund dafür, dass Streitereien unter Nachbarn überhaupt erst entstehen:

Die Leute reden einfach nicht miteinander. Das ist ein großes Problem. Schiedsexperte Bruno Kosmala

"Eine meiner ersten Fragen, wenn Menschen mir ihren Ärger erzählen, ist, ob sie das ihrem Nachbarn schon gesagt hätten. Sehr oft bekomme ich dann zu hören, dass man gar nicht miteinander geredet habe", so Kosmala. Täten die Menschen dies, hätte er wahrscheinlich weit weniger Arbeit.

Als Beispiel nennt Kosmala einen Streit über einen Regenablauf auf ein Nachbargrundstück, der sich ganz schnell habe schlichten lassen, als man erstmal zusammen an einem Tisch saß: "Wenn Sie es mit vernünftigen und realistischen Menschen zu tun haben, geht es manchmal schnell." Der Ablauf wurde baulich so verändert, dass der Nachbar vom zusätzlichen Wasser verschont blieb.

Das sei aber nicht immer der Fall, und dann sei das Gericht oft die einzige Chance, zu einer Klärung zu kommen. Das bedauert Kosmala, weil eine Schlichtung bei ihm lediglich zwischen 40 und 60 Euro kosten würde, während es vor Gericht deutlich teurer werden könne. "Das ist aber nicht mal der entscheidende Vorteil. Während der Richter nach Normen entscheidet und einem Recht gibt, suchen wir gemeinsam einen Kompromiss für beide. Das ist ein Vorteil, den die wenigsten erkennen." Diese Entscheidung sei zudem wie ein Gerichtsurteil und 30 Jahre lang vollstreckbar, wenn einer gegen den Kompromiss verstößt.

Eine erfolgreiche Schlichtung ist 30 Jahre vollstreckbar - ein entscheidender Vorteil. Bruno Kosmala

Abstand von Bäumen und Sträuchern zum Nachbarn ist genau geregelt

Regelungen, nach denen vor Gericht entschieden wird, kennen keine Kompromisse. Da muss die hoch wachsende Linde in NRW mindestens vier Meter Abstand zum Grundstück des Nachbarn haben und ein Brombeerstrauch einen Meter, während alle übrigen Beerensträucher bis auf 50 Zentimeter an den Nachbarn heranrücken dürfen. Kernobstbäume reihen sich mit einem Abstand von ein bis zwei Metern in das vom Justizministerium NRW geregelte Nachbarrecht ein.

Nachbarschaftssachen

Abstandsregeln im NRW-Nachbarrecht

Neben Landesgesetzen, die solche Abstände klären, gilt es auch noch bundesgesetzliche Regelungen zu beachten wie etwa das Wasserhaushaltsgesetz, wonach man den "natürlichen Ablauf wild abfließenden Wassers" nach Starkregen mal nicht eben so einfach in andere Bahnen lenken kann. Wer seinen eigenen Keller in einem Haus mit Hanglage durch den Bau einer Mauer schützen will und Regenwasser so auf das tiefer liegende Grundstück eines Nachbarn umleitet, muss mit Schadenersatzansprüchen rechnen.

Kompromisse für eine bessere Nachbarschaft

Wenn es um Nachbarschaftsstreitigkeiten geht, "dann sollte man zunächst mal Ruhe bewahren", sagte Claude-Henrik Husemann, Anwalt für Nachbarrecht in Köln, im Febraur zum Beginn des BGH-Verfahrens. Wichtig sei, dass das Ganze nicht unnötig eskaliert: "Man sollte sich gut informieren und sich gegebenenfalls auch in eine anwaltliche Beratung begeben, um sich über die Rechtslage im Klaren zu werden." Husemann plädiert aber vor allem dazu, den Dialog mit den Nachbarn zu suchen: "Das ist wie in der Außenpolitik, Diplomatie bringt einen meistens weiter."

Und auch Kosmalas zentraler Tipp als erfahrener Schlichter ist, dass man erstmal miteinander redet. Das am besten auch, bevor man seine Nummer wählt: "Wenn die Menschen miteinander kommunizieren, finden sie irgendwann eine Lösung." Und zwar eine einvernehmliche. Keine vor dem BGH und auch keine rücksichtslose, wie Kosmala es auch schon erlebt hat.

So fällte einer seiner Klienten einfach mal den zwölf Meter hohen Baum eines Nachbarn, als dieser gerade auf dem Markt war - weil der Baum seinem Rosenfeld die Sonne nahm. Im anschließenden Schiedsverfahren habe Kosmala beide von einem Kompromiss überzeugt: Der "Holzfäller" finanzierte einen neuen, deutlich kleineren Baum und hatte Glück, dass sein Nachbar darauf verzichtete, sich den zwölf Meter hohen ersetzen zu lassen. Das wäre deutlich teurer und für die weitere nachbarschaftliche Beziehung vermutlich schlechter gewesen.

Tipps zur außergerichtlichen Streitschlichtung gibt es übrigens regelmäßig beim "Schlichten statt Richten"-Angebot von Call NRW und Justizministerium. An jedem ersten Donnerstag im Monat können sich Bürgerinnen und Bürger zwischen 12 und 14 Uhr telefonisch von Schiedsexperten unter 0211/8371915 beraten lassen. Anfragen per E-Mail sind an nrwdirekt@nrw.de möglich.

Unsere Quellen:

  • Justizministerium NRW
  • Gespräch mit dem Schiedsexperten Bruno Kosmala
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Gespräch mit Claude-Henrik Husemann, Anwalt für Nachbarrecht in Köln

Nachbarschaftssachen vor Amtsgerichten

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