Laschet zu schnell: Welche Ausnahmen gelten Aktuelle Stunde 30.03.2025 35:43 Min. UT Verfügbar bis 30.03.2027 WDR Von Andreas Hodapp

Einen Monat Fahrverbot: Armin Laschet in Aachen geblitzt

Stand: 30.03.2025, 18:11 Uhr

Der frühere NRW-Ministerpräsident und Ex-CDU-Chef Laschet ist laut einem Bericht der BamS im Juli 2024 in seiner Heimatstadt Aachen zu schnell gefahren - nun hat er einen Bußgeldbescheid akzeptiert.

Laut der Bild am Sonntag wurde der ehemalige NRW-Ministerpräsident Armin Laschet im Juli vergangenen Jahres in seiner Heimatstadt Aachen mit Tempo 97 geblitzt, erlaubt waren 50 Stundenkilometer.

"Zu schnell fahren kann passieren, sollte es aber nicht. Zum Glück wurde hier niemand gefährdet – jedenfalls nicht durch mich." Armin Laschet, früherer NRW-Ministerpräsident und CDU-Chef

Daraufhin sollte Laschet 428,50 Euro Strafe zahlen, zwei Punkte im Flensburger Verkehrssündenregister erhalten und einen Monat Fahrverbot. Das Büro von Armin Laschet hat den Fall dem WDR bestätigt.

"Das war eine aufwühlende Begebenheit"

Am Tag nach der Fahrt habe sich Laschet bei der Polizei gemeldet und erklärt, er habe an einer Ampel Vollgas gegeben, weil er beim Einsteigen von unbekannten Männern beobachtet worden sei und diese ihm in ihrem Wagen über mehrere Straßen dicht gefolgt seien.

Laschet sagte dazu der "Bild am Sonntag": "Das war eine aufwühlende Begebenheit, die mich sehr bewegt hat."

Einspruch zurückgenommen

Dem Bericht zufolge wollte Laschet das Bußgeld zunächst nicht akzeptieren und legte durch seinen Anwalt Einspruch ein. Daher sollte es im Mai ein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht Aachen geben. Der frühere Kanzlerkandidat der Union nahm den Einspruch aber zurück.

Der BamS sagte er: "Nachdem die Staatsanwaltschaft die hinter mir fahrenden Personen nicht ermitteln konnte, ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedauerlicherweise nicht mehr zielführend. Ich habe ihn darum zurückgezogen und zahle die Geldbuße. Haken dran."

Notsituationen können Strafe verhindern

In der Praxis gibt es durchaus Fälle, in denen Strafen für zu schnelles Fahren fallen gelassen werden. Die Hürden sind aber hoch, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens dem WDR.

Nur in Notfällen dürfe die Höchstgeschwindigkeit missachtet werden, zum Beispiel bei einer Fahrt ins Krankenhaus. Aber auch hier gibt es Einschränkungen. Gerichte prüfen, ob man alternativ einen Krankenwagen hätte rufen können.

Die Geschwindkeitsüberschreitung muss auch in Notsituationen gerechtfertigt sein.

Kuriose Fälle vor Gericht

Häufig argumentieren Temposünder auch mit der Notdurft. Die zählt sogar zu den beliebtesten Ausreden, sagt Kempgens. In einigen Fällen erkennen die Gerichte akute Magenprobleme auch an.

Es kommt aber immer auf den Einzelfall und die Umstände an, erklärt der Jurist. "War das vorhersehbar, bin ich schon mit Magenproblemen ins Auto eingestiegen?" Die Gerichte schauen in solchen Fällen ganz genau hin.

Verfolgung kann Notsituation sein

Rechtsanwalt Arndt Kempgens | Bildquelle: WDR

Den Fall von Armin Laschet bewertet Rechtsanwalt Kempgens als "schwierig". Eine Verfolgung könne zwar als Notsituation gewertet werden. Ohne Belege könnten Gerichte aber auch eine Schutzbehauptung - sprich eine Ausrede - darin sehen.

Im konkreten Fall haben die Behörden offenbar Zweifel gehabt, argumentiert Kempgens. Das Verfahren wurde nicht eingestellt. Andererseits haben die Behörden aber auch auf eine höhere Strafe verzichtet.

"Normalerweise nimmt man Vorsatz an, wenn man über 40 Prozent schneller fährt." In solchen Fällen könne die Geldbuße verdoppelt werden. Das blieb Armin Laschet erspart. Für Rechtsanwalt Kempgens steht fest: "Laschet kommt damit wirklich gut weg."

Gerichte urteilen unterschiedlich

Wie ein Gerichtsverfahren in der Sache ausgegangen wäre, ist unklar. Bei Verkehrsverstößen kommt es immer auf den Einzelfall und die Richterin oder den Richter an. Die Erfahrung von Rechtsanwalt Kempgens ist, dass die Gerichte in Deutschland sehr unterschiedlich urteilen.

Quellen:

  • Bild am Sonntag
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
  • Interview mit Rechtsanwalt Arndt Kempgens

Über dieses Thema berichten wir am 30.03.2025 auch im WDR-Fernsehen: In der Aktuellen Stunde ab 18.45 Uhr.