Gericht vertagt Urteil zu Kopftuch-Verbot
Ist eine Mütze erlaubt?
Stand: 07.02.2008, 15:15 Uhr
Das Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen hat am Donnerstag (07.02.2008) erneut die Justiz beschäftigt. Eine türkische Pädagogin will durchsetzen, wenigstens eine Baskenmütze tragen zu dürfen und legte überraschend ein umfassendes Gutachten vor.
Der Anwalt der Klägerin habe das 85-seitige Rechtsgutachten kurzfristig eingereicht, sagte der Richter des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf am Donnerstag (07.02.2008). Daher habe eine Entscheidung über den Fall vertagt werden müssen. Das Urteil wird nun für den 10. April erwartet.
Gesetz gilt seit 2006
Das Kopftuch-Verbot an NRW-Schulen gilt seit 2006. Es war vom Landtag mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes beschlossen worden. In dem Gesetzestext kommt allerdings das Wort "Kopftuch" nicht explizit vor. Dort ist vielmehr die Rede davon, dass Lehrer in der Schule "keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören." Seitdem hat es im so genannten Kopftuchstreit bereits eine ganze Reihe von Klagen gegeben.
Mütze auch ein religiöses Symbol?
In Düsseldorf ist die Klage einer Lehrerin in die Berufung gegangen, die vom Arbeitsgericht Düsseldorf abgewiesen worden war. Die Lehrerin hatte bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes ein Kopftuch getragen und dieses nach entsprechender Aufforderung des Arbeitgebers abgelegt. Seitdem aber trägt die Sozialpädagogin im Schulunterricht ein Baskenmütze. Die Landesregierung, so ein Gerichtssprecher, sehe darin lediglich einen Ersatz für das Kopftuch. Die Lehrerin wurde abgemahnt. Dagegen ging die 36-Jährige mit ihrer Klage vor. Doch in erster Instanz wies das Arbeitsgericht Düsseldorf die Klage ab. Auch die Baskenmütze wirke wie ein religiöses Symbol, befand das Gericht. Seit Donnerstag (07.02.2008) befasst sich nun in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit dem Fall.