Deutsche Muslimin scheitert mit Klage
Gericht bestätigt Kopftuch-Verbot
Stand: 05.06.2007, 14:27 Uhr
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das seit einem Jahr geltende Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen bestätigt. Eine Duisburger Muslimin scheiterte am Dienstag (05.06.2007) mit einer Klage.
Das Gericht wies die Klage der muslimischen Lehrerin ab, deren Einstellung als Beamtin auf Probe wegen des Kopftuchs abgelehnt worden war. Mit dem Tragen des Kopftuchs aus religiösen Gründen gebe die 28-jährige Deutsche ein Bekenntnis zum Islam ab, und verstoße damit gegen das staatliche Neutralitätsgebot an den Schulen, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichts.
Arbeitslos mit Note 1,9
Die junge Frau hatte ihr zweites Staatsexamen mit der Note 1,9 bestanden. Ihr Weg in den Staatsdienst schien bereits beschlossene Sache, als der Düsseldorfer Bezirksregierung im vergangenen Jahr bekannt wurde, dass die gebürtige Türkin ein Kopftuch trägt. Weil sie sich weigerte, das konfliktträchtige Stück Stoff in der Schule abzunehmen, sprach ihr die Behörde die Eignung für das Lehramt ab. Nun ist sie arbeitslos und überlegt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen oder in ein anderes Bundesland zu wechseln.
"Kein Unterdrückungssymbol"
Das Gericht hatte sich unterdessen mit der Frage zu beschäftigen, was ein "islamisches" Kopftuch ist. Denn die Klägerin hatte zugesichert, eine modische Variante "ohne Assoziationen zum Islam" tragen zu wollen. Allerdings müssten Ohren und Haare vollständig bedeckt sein. Ohnehin sei ihr Kopftuch mehr ein kulturelles Bekenntnis und schon gar kein Unterdrückungs-Symbol: Sie habe es gegen den Willen ihres Vaters zu tragen begonnen. Das Gericht befand aber, die Kopftuch-Varianten unterschieden sich nicht wesentlich vom "islamischen" Kopftuch. Erst im April hatte das Arbeitsgericht Herne die Klage einer türkischen Lehrerin abgewiesen, der gekündigt worden war, weil sie ein Kopftuch trug.
Zwölf Lehrerinnen widersetzen sich
Das Kopftuch-Verbot missachten in NRW insgesamt zwölf Lehrerinnen. Der Streit mit den Behörden dauert schon ein Jahr. Zum 1. Juni 2006 war das neue Schulgesetz gültig geworden - und von den Bezirksregierungen so ausgelegt worden, dass das Tragen des Kopftuches im Unterricht verboten ist. Neben den Lehrerinnen gibt es noch sieben Referendarinnen im Land, die mit Kopftuch unterrichten. Bei ihnen scheint das Verfahren vergleichsweise einfach, sollten sie sich weiterhin weigern, ihre Kopfbedeckung abzulegen: "Die werden dann nicht in den Schuldienst übernommen", erklärte ein Sprecher des Schulministeriums in Düsseldorf.
Dritter Fall wird verhandelt
Am 29. Juni muss das Düsseldorfer Arbeitsgericht einen weiteren Fall entscheiden. Eine Düsseldorfer Sozialpädagogin war nach dem Kopftuch-Verbot mit einer Baskenmütze in der Schule erschienen.