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Grundbücher und Erbhöferolle im Amtsgericht Wipperfuerth

24. März 1897 - Deutschland bekommt eine Grundbuchordnung

Stand: 17.03.2022, 12:20 Uhr

Der Kaufvertrag für ein Haus reicht nicht: Erst der Eintrag im sogenannten Grundbuch macht den Käufer auch zum Eigentümer. Darin steht, wem Haus und Grund gehören. Im Kaiserreich entsteht die Grundbuchordnung.

Grundbücher füllen ganze Archive. Die älteste Urkunde aus Nord- und Westdeutschland datiert vom 9. Mai 813 in Aachen - ausgestellt von Karl dem Großen. Darin wird einem Adeligen ein Grundstück übertragen.

Bei großen Grundstücken und Ländereien gibt es auch im Mittelalter solche Urkunden, bei kleinen eher nicht. Deshalb holt man sich dort beim Eigentümerwechsel möglichst viele Zeugen - und besiegelt das Geschäft mit symbolischen Handlungen.

Deutschland bekommt eine Grundbuchordnung (am 24.03.1897)

WDR Zeitzeichen 24.03.2022 14:30 Min. Verfügbar bis 23.03.2099 WDR 5


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Im Spätmittelalter wird es komplizierter

Kompliziert wird es im Spätmittelalter. Die Städte blühen auf, die Eigentumsverhältnisse innerhalb der Stadtmauern sind immer schwieriger nachzuvollziehen. Wem gehört was? Wo liegt eine Hypothek drauf? Je komplizierter die Rechtslage, desto dringender wurde eine geordnetes System.

Mehr Systematik bei solchen Dokumenten kommt mit Napoleon. Er ordnet für die besetzten deutschen Länder an, Kataster anzulegen, genaue Pläne aller Flurstücke. Landvermesser ziehen mit ihren Geräten von Dorf zu Dorf. Nach der napoleonischen Ära übernimmt das Königreich Preußen die systematische Landvermessung, 1834 ist das sogenannte Urkataster fertig. Damit kann der Staat vor allem eines: die Grundeigentümer effektiv besteuern.

Eigentumsfragen aus dem Kaiserreich nachhalten

Aber die Entwicklung geht weiter: Am 24. März 1897 wird im deutschen Kaiserreich die Grundbuchordnung veröffentlicht. Sie orientiert sich am preußischen Vorbild und ist mit Änderungen bis heute gültig. Diese neue Ordnung vereinheitlicht das Grundbuchwesen in ganz Deutschland. Es ist das damals modernste der Welt. Ein präzises System, so genau, dass man heute noch alle Eigentumsfragen aus der Kaiserzeit nachhalten kann.

Heute schleppen nur noch Archivare die dicken Wälzer durch die Gänge. Die tägliche Arbeit mit dem Grundbuch ist inzwischen digital: Alle Grundbücher in den Amtsgerichten sind mittlerweile eingescannt und können seitdem am PC eingesehen werden. 

Am Grundbuchwesen hängt vieles. Auch der Erfolg einer Volkswirtschaft. Wo man sicher und zügig Immobilien kaufen und verkaufen kann, dort wächst die Wirtschaft schneller. Heute so wie damals im Kaiserreich. Bis der ganze Globus im Grundbuch erfasst ist, dürfte es allerdings noch etwas dauern. Nach Schätzungen haben erst etwa 30 Prozent aller Länder ein funktionierendes Grundbuch- und Katasterwesen.

Autor des Hörfunkbeitrags: Heiner Wember
Redaktion: David Rother

Programmtipps:

ZeitZeichen auf WDR 5 (9.45 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 24. März 2022 an die Einführung der Grundbuchordnung. Das ZeitZeichen gibt es auch als Podcast.

ZeitZeichen am 25.03.2022: Vor 80 Jahren: Die Sängerin Aretha Franklin wird geboren