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Bundestag in den 1970er Jahren (Symbolbild)

8. Dezember 1976 - Bundestag verabschiedet Neuregelung der Diäten

Stand: 01.12.2021, 12:03 Uhr

Selbstbediener, Raffzähne, Abzocker oder doch angemessene Bezahlung: Wenn es um Diäten der Bundestagsabgeordneten geht, wird heftig debattiert. 1976 stehen die Parlamentarier juristisch unter Druck, ihre Bezüge neu zu regeln.

Bundestag verabschiedet das Abgeordnetengesetz (am 08.12.1976)

WDR Zeitzeichen 08.12.2021 14:47 Min. Verfügbar bis 09.12.2099 WDR 5


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Laut Grundgesetz haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". 1975 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Abgeordnetentätigkeit zu einer Hauptbeschäftigung geworden ist und damit die finanzielle Entschädigung, die Diäten, wie ein regelrechtes Einkommen behandelt werden müssen.

Der Verfassungsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim rückblickend: "Die Diäten von Bundestagsabgeordneten hatten sich im Laufe der Jahre zu einer vollen Bezahlung ihrer Tätigkeit entwickelt - mit Gehalt, Spesenersatz und Altersversorgung." Und das Ganze steuerfrei. Das aber ist nicht mehr mit dem Gleichheitssatz vereinbar.

Der Konflikt landet also vor dem höchsten Gericht der Republik. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt 1975 unter anderem die Steuerfreiheit der Bezüge für verfassungswidrig. Das Parlament in Bonn muss reagieren und verabschiedet am 8. Dezember 1976 ein Gesetz zur "Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages".

Mehr Geld, aber steuerpflichtig

Aus den unversteuerten 3.850 D-Mark sollten nun 7.500 DM werden, die künftig aber versteuert werden müssen. Nicht über diese Grundstruktur, aber über ihre Ausgestaltung im Einzelnen wird seither immer mal wieder gestritten: Im Jahr 2021 ist es derzeit ein steuerpflichtiges Gehalt von monatlich mehr als 10.000 Euro. Zusätzlich bekommen alle Abgeordneten eine gleich hohe steuerfreie Kostenpauschale von monatlich rund 4.500 Euro.

Schon in den 1970er Jahren gibt es lebhafte Diskussionen über die Zusatzkosten der Abgeordneten - als da zum Beispiel wären die Unterhaltung eines Büros, die Aufwendungen für Büromaterial, Porto, Telefon, Wahlkreisbetreuung, Mehraufwendungen bei Reisen, Übernachtungen und Kosten für Fahrten in Ausübung des Mandats.

Vorteile gegenüber dem Normalbürger

Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst. Und ihre Einführung steht bereits 1976 in der Kritik, weil für den tatsächlich entstandenen Aufwand keine Einzelnachweise erbracht werden müssen - während das dem sonstigen Steuerbürger in der Regel zugemutet wird. 

 Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler im Hintergrund der Bundesadler in weiß

Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler

Das Abgeordnetengesetz von 1976 regelt auch die Höhe für den Versorgungsanspruch - finanziert aus Steuermitteln. Hans Herbert von Arnim: "Das ist etwa siebenmal so viel wie ein durchschnittlicher Rentenversicherter pro Arbeitsjahr an Versorgungsanspruch erwirbt." Und es erlaubt den Abgeordneten, neben dem Mandat noch andere Tätigkeiten auszuüben. Dies löst immer wieder Kritik und Reformdiskussionen aus - genauso wie der Sonderstatus der Volksvertreter bei der Altersversorgung.

So bald es um die sogenannten Diäten von Bundestagsabgeordneten geht, wird seit je her heftig debattiert. Aber es gibt in den Debatten seit 1976 immer wieder auch andere Stimmen, die dafür werben, dass ein gutes Parlament mit unabhängigen und qualifizierten Abgeordneten auch seinen Preis hat.

Autorin des Hörfunkbeitrags: Martina Meißner
Redaktion: Ronald Feisel

Programmtipps:

"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.45 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 8. Dezember 2021 an die Neuregelung der Diäten durch den Deutschen Bundestag vor 45 Jahren. Das "ZeitZeichen" gibt es auch als Podcast.

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