US-Präsident Lyndon B. Johnson vor der Vertragsunterzeichnung

ZeitZeichen

10.10.1967 - Der Weltraumvertrag tritt in Kraft

Stand: 05.09.2017, 16:07 Uhr

Der Weltraum, unendliche Weiten. Das mag stimmen, aber unendliche Weiten heißt keineswegs auch unendliche Freiheiten. Selbst im Weltraum gelten rechtliche Bestimmungen. Wem gehört der Weltraum, wer darf ihn nutzen? Wer bezahlt, wenn etwas auf die Erde fällt? Wer ist schuld, wenn es Zusammenstöße gibt? Und was ist mit Umweltschutz und Waffen im Weltraum?

Nur einige Fragen, die in den 1950er Jahren nach den Starts der ersten künstlichen Satelliten die Erdbewohner bewegten. Auf Vorschlag des US amerikanischen Außenministers richtete die Generalversammlung 1958 ein Komitee ein, dass Grundlagen für die friedliche Nutzung des Weltalls erarbeiten und einen rechtlichen Rahmen erschaffen sollte.

Neun Jahre später war es soweit, die Weltraumverfassung, die Magna Charta des Weltraumrechts, wurde in London unterzeichnet und trat für einige Staaten am 10. Oktober 1967 in Kraft. Deutschland trat dem Vertrag erst vier Jahre später bei.

Redaktion: Michael Rüger

Weltraumvertrag tritt in Kraft (am 10.10.1967)

WDR Zeitzeichen 10.10.2017 14:43 Min. Verfügbar bis 08.10.2027 WDR 5


Download

50 Jahre Weltraumvertrag: Großer Wurf im Völkerrecht

Einen Rahmen schaffen für die friedliche Nutzung des Weltraums – das war das Ziel des Weltraumvertrages, der vor 50 Jahren in Kraft getreten ist. Sein Tenor: Das All gehört niemandem und allen gleichzeitig. Im Kalten Krieg war der schnelle Konsens darüber beachtlich.

Der sowjetische Kosmonaut Juri Gagarin in seinem Raumanzug kurz vor seinem Start zum ersten bemannten Weltraumflug

Und nur wenige Jahre später der nächste Schock für die Amerikaner: Am 12. April 1961 fliegt der Moskauer Kosmonaut Juri Gagarin als erster Mensch ins All. Die erste Erdumrundung – und wieder sind die Russen schneller. Wie soll man auf all die Neuerungen reagieren? Wem gehören eigentlich das All und die Planeten? Wer haftet für Schäden? Was ist mit militärischer Nutzung? Viele Fragen, die geklärt werden müssen.

Und nur wenige Jahre später der nächste Schock für die Amerikaner: Am 12. April 1961 fliegt der Moskauer Kosmonaut Juri Gagarin als erster Mensch ins All. Die erste Erdumrundung – und wieder sind die Russen schneller. Wie soll man auf all die Neuerungen reagieren? Wem gehören eigentlich das All und die Planeten? Wer haftet für Schäden? Was ist mit militärischer Nutzung? Viele Fragen, die geklärt werden müssen.

Im ersten Artikel heißt es: "Die Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper wird zum Vorteil und im Interesse aller Länder ohne Ansehen ihres wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungsstandes durchgeführt und ist Sache der gesamten Menschheit." Für Marcus Schladebach, der an der Universität Göttingen Luft- und Weltraumrecht lehrt, ist es aus völkerrechtlicher Sicht beachtlich, dass man mit diesem Vertrag innerhalb weniger Jahre einen Konsens findet und sich auf wesentliche Dinge einigt.

Vor 50 Jahren war das Zustandekommen dieses Vertrages eine beachtliche Leistung, ein großer Wurf im Völkerrecht, der allen Erdenbürgern und Nationen ihren Anteil am Weltall garantiert. Zum Jubiläum ist die Beachtung dagegen eher weniger groß. Es scheint, als würden manche Nationen und Firmen es gerne vergessen machen wollen, um befreit zum eigenen Nutzen in die unendlichen Weiten vorstoßen zu können.