Ein Arzt untersucht einen Patienten mit einem Stethoskop

12.11.1982 - Neufassung der GOÄ tritt in Kraft

Stand: 21.09.2017, 14:50 Uhr

"So ein Halsabschneider!" - Dieser Satz entfährt vielen Privatpatienten, die auf ihre Arztrechnung blicken und plötzlich sehen, dass der Halbgott in Weiß tatsächlich für das erste Händeschütteln und ein kurzes Gespräch einen saftigen Betrag unter der Rubrik "Beratung" berechnet.

Von Marko Rösseler

Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung sehen meist gar nicht, was der Arzt kassiert - doch wenn sie selbst für "Zusatzleistungen" zur Kasse gebeten werden, schlackern auch ihnen mitunter die Ohren.

Und spätestens wenn Menschen von einer gesetzlichen Kasse in eine private wechseln, stellt ihr Arzt plötzlich für dieselbe Leistung einen oft um ein Vielfaches höheren Betrag in Rechnung und sie fragen sich: Darf der das?

Tatsächlich sind all diese Dinge gesetzlich geregelt: In der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ. Ein Werk, um das sich Krankenkassen, Mediziner und Patienten immer wieder streiten.

Redaktion: Ronald Feisel

Gebührenordnung für Ärzte in Kraft (am 12.11.1982)

WDR Zeitzeichen 12.11.2017 14:57 Min. Verfügbar bis 10.11.2027 WDR 5


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