ND-Verordnung über Kennzeichnung des Juden durch zusätzliche Vornamen

ZeitZeichen

05.01.1938 - Gesetz über die Änderung jüdischer Familiennamen und Vornamen wird erlassen

Stand: 22.11.2017, 13:22 Uhr

Nicht Joshua, Ruth oder Michael durften jüdische Familien ihre Kinder nach dem Namensgesetz des NS-Regimes nennen, sondern Eliser, Geilchen oder Hesekiel. Die Namen bedeuteten eine "sadistische Verhöhnung", notierte der Schriftsteller Jochen Klepper in seinem Tagebuch.

Von Irene Dänzer-Vanotti

Das am 5. Januar 1938 erlassene "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" schrieb Juden außerdem vor, sich zu kennzeichnen:

Wer keinen jüdischen Vornamen hatte, musste sich "Sara" oder "Israel" nennen.

Die einzelnen Bestimmungen formulierte der nationalsozialistische Jurist, der in der Bundesrepublik Adenauers Kanzleramt leitete: Hans Globke.

Redaktion: Ronald Feisel

Gesetz über jüdische Namen erlassen (am 05.01.1938)

WDR Zeitzeichen 05.01.2018 14:50 Min. Verfügbar bis 03.01.2028 WDR 5


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