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06.12.1992 - Änderung des Asylrechts

Stand: 13.04.2016, 16:08 Uhr

In Bonn einigen sich CDU/CSU, FDP und die oppositionellen Sozialdemokraten auf eine Neuregelung des Asylrechts. Was nach unspektakulärem Parlamentsalltag klingt, ist eine der umstrittensten Grundgesetzänderungen in der bundesdeutschen Geschichte.

Von Frank Kühn

Denn das bis dahin gültige bedingungslose Asylrecht in Artikel 16 wird faktisch abgeschafft. Vorausgegangen war eine aufgeregte Debatte über Ausländer. Über 438.000 Menschen beantragten 1992 Asyl in Deutschland. Sie lebten zum Teil in unwürdigen Notunterkünften, die Verwaltung versagte. Überfremdung, Scheinasylanten, Wohlstandsprofiteure – Vertreter etablierter Parteien und die Medien beschworen gemeinsam den Notstand und spielten über Monate mit dem Feuer. Am Ende brannten Häuser: erst in Rostock, dann in Mölln, später in Solingen.

Der Asylkompromiss von 1992 hat die Zahl der Anträge bis heute deutlich reduziert und den ursprünglichen Gedanken des Grundgesetzes an eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik angepasst. Doch der politische Weg dorthin machte ausländerfeindliche Parolen salonfähig und kostete am Ende Menschenleben.

Redaktion: Ronald Feisel

Änderung des Asylrechts, Einigung zwischen CDU/CSU, FDP und SPD (am 06.12.1992)

WDR Zeitzeichen 06.12.2012 14:20 Min. Verfügbar bis 04.12.2052 WDR 5


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