Das Amtsgericht Höxter hat den Fahrer eines Müllwagens zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Der Halter des Fahrzeugs ist zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Durch ihr fahrlässiges Handeln sei ein Mitarbeiter ums Leben kommen.
Was war passiert?
Der Unfall geschah im März 2023: Ein Müllwagen stieß beim Zurücksetzen gegen einen Baum. Ein Mitarbeiter stand auf dem Trittbrett und wurde zwischen Müllwagen und Baum eingeklemmt und dabei tödlich verletzt.
Angeklagt waren der Fahrer des Müllwagens sowie der Halter. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden fahrlässige Tötung vor. Die Begründung: Rückwärtsfahren war in dieser Situation nicht erlaubt.
Vorschriften für Müllwagen
Müllwagen dürfen nämlich nicht rückwärtsfahren, wenn jemand auf den Trittstufen steht. In diesem Fall war das möglich, weil an dem Fahrzeug die Rückfahrsperre manipuliert worden war.
Bei dem heutigen einzigen Prozesstag konnte mit Hilfe von Sachverständigen bewiesen werden, dass der tödlich verunglückte Mitarbeiter tatsächlich auf der Trittstufe des Müllwagens gestanden habe.
Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten das am Anfang in Frage gestellt. Sie hielten es auch für möglich, dass er durch selbst verschuldetes Verhalten gestorben war.
Rückfahrsperre offenbar ausgeschaltet
Die Sachverständigen konnten die Verletzungen des Opfers aber eindeutig einem Einklemmen zwischen Müllwagen und Baum zuordnen und räumten so alle Zweifel aus.
Der Halter hatte die Rückfahrsperre offenbar ausgeschaltet, um effizienter arbeiten zu können. Das Gericht sah das als besonders schwere Schuld und verurteilte den Halter zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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