Den Zuhörern stockte der Atem, als der Richter vor dem Landgericht Münster sein Urteil verkündete: Für Ex-Bürgermeister Wolfgang Annen verhängte er wegen Bestechlichkeit dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung - ein Jahr mehr als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Der mitangeklagte Münsteraner, mit dem der Ex-Bürgermeister Geschäfte gemacht hatte, soll wegen Bestechung drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Auch das ist ein Jahr mehr.
Der Ex-Bürgermeister hat von dem Geschäftsmann Bestechungsgelder in Höhe von mindestens 61.000 Euro angenommen. Dafür hat der Münsteraner Grundstücke der Gemeinde unter Marktwert bekommen.
Langer Weg zum Urteil
Der Weg zu diesem Urteil war lang. Erst hatte es in Ostbevern vor allem Gerüchte und Geraune gegeben. Eine Gruppe kritischer Bürger hatte angefangen, dem Bürgermeister bei Grundstücksgeschäften auf die Finger zu schauen.
Sie sind sich sicher: Da geht was nicht mit rechten Dingen, sammeln Informationen, informieren den Rat und erstatten schließlich Anzeige.
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln jahrelang, im März 2023 wird Anklage vor dem Landgericht Münster erhoben. Der Prozess beginnt im September 2024.
Besonders schwerer Fall von Bestechung
Am Ende ist es für den Richter ein besonders schwerer Fall - wegen des Betrages und der Begleitumstände. Die Angeklagten hätten dennoch positiv auf die Höhe ihrer Strafe einwirken können.
Stattdessen hätten sie die Taten abgestritten, sich nicht reuig gezeigt und sich auch nicht bei den Menschen entschuldigt, die sie mit in die Sache hineingezogen hätten.
"Kollateralschäden" in der Kommune
Der Ex-Bürgermeister sei seiner Verantwortung als Amtsträger nicht gerecht geworden: Die Verwaltung sei seinetwegen unter Generalverdacht geraten. Er habe sich selbst immer als Opfer einer Intrige dargestellt, so der Richter.
Verteidiger kündigen Revision an
Detlev Binder, der Verteidiger des Geschäftsmanns kündigte an, dass beide Angeklagten das Urteil nicht akzeptieren und in Revision gehen wollen.
Neben den strafrechtlichen Folgen drohen dem ehemaligen Bürgermeister der Verlust seiner Pensionsansprüche und Schadensersatzforderungen der Gemeinde in Höhe von 1,6 Millionen Euro.
Bis das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüft ist, werden Monate vergehen. Bis dahin ist es nicht rechtskräftig.
Unsere Quellen:
- Landgericht Münster
- Verteidiger der Angeklagten
- Bürger aus Ostbevern
- WDR-Reporterin vor Ort