
Streit um versperrten Wanderweg: Waldbesitzer verstößt gegen Gesetz
Stand: 20.03.2025, 18:35 Uhr
Der Streit um einen versperrten Wanderweg in Oerlinghausen geht in die nächste Runde. Jetzt hat der Kreis Lippe die Angelegenheit übernommen und eindeutig festgestellt: Die Blockade verstößt gegen das Gesetz.
Von Thomas Wöstmann
Ein beliebter Wanderweg rund um einen alten Gutshof ist versperrt: durch Bäume, Äste und Gestrüpp - aufgestapelt vom Besitzer des Waldes und der umliegenden Grundflächen.
Für Wanderer und Spaziergänger gibt es kein Durchkommen, auch keine Schlupflöcher links oder rechts. Wer weiter will, muss ausweichen: Auf einem Acker nebenan hat sich bereits ein Trampelpfad gebildet.
Waldbesitzer sagt Behördentermine ab
Mehrfach sei das in jüngster Zeit passiert, berichten Spaziergänger. Viele in Oerlinghausen nutzen den Weg für eine kleine Runde mit dem Hund. Aber auch viele Wanderer sind hier unterwegs. Die Strecke gehört zu einem beliebten Rundwanderweg.
Nach den ersten Beschwerden hatte die Stadt zunächst zwei Gesprächstermine mit dem Waldbesitzer anberaumt. Beide wurden von ihm abgesagt. Jetzt hat der Kreis die Angelegenheit übernommen.
Kreis: Verstoß gegen das Gesetz
Ein neuer Gesprächstermin ist für Anfang April anberaumt - für den Waldbesitzer könnte es die letzte Chance sein, bevor die Behörden ordnungsrechtlich eingreifen und ihn endgültig auffordern, die Sperre abzubauen.
Denn das hat der Kreis Lippe jetzt klipp und klar festgestellt: Der Waldbesitzer verstößt eindeutig gegen Bundes- und Landesgesetz, weil er das Betreten der freien Landwirtschaft behindert. Auch dann, wenn das auf seinem eigenen Privatgrund passiert.
Öffentliches Wegerecht per Handschlag
Der Grundbesitzer lebt auf dem Gutshof ganz in der Nähe. Fast alle Flächen hier gehören ihm - dokumentiert auch durch viele Hinweisschilder: "Privatweg".
Dass dennoch Fremde hier entlang gehen dürfen, regelt ein Gesetz. Demnach dürfen auch Privatwege von jedem betreten werden, wenn sie irgendwann mal als Wanderweg festgelegt und dokumentiert wurden.
"Die meisten dieser Wege gibt es seit Jahrzehnten. Sie wurden damals per Handschlag mit den Grundstückseigentümern verabredet", sagt Uwe Biermann, Wegewart beim Teutoburger-Wald-Verband.
Einigung mit Waldbesitzern meist möglich
Immer mal wieder komme es vor, dass diese mündlichen Abmachungen familienintern nicht weitergegeben wurden oder die nächste Generation das öffentliche Wegerecht verändert haben möchte.
Meistens einige man sich dann mit den Nachfolgern auf kleine Umwege. Der Grundstücksbesitzer wollte sich bisher nicht zu der Sache öffentlich äußern.
Unsere Quellen:
- Reporter vor Ort
- Gespräche mit Spaziergängern
- Stadt Oerlinghausen
- Kreis Lippe
- Teutoburger-Wald-Verband
- Grundstückseigentümer