Der Bundesgerichtshof hat jetzt die entsprechende Entscheidung des Landgerichts Paderborn zu den Fällen im Horrorhaus von Höxter bestätigt.
Frauen bis zum Tode gequält
Bekannt wurden Wilfried W. und seine ebenfalls verurteilte Ex-Frau, weil sie über Jahre Frauen in einem heruntergekommenen Haus in Höxter misshandelt und gequält hatten. Zwei Frauen starben. Ursprünglich galt Wilfried W. als vermindert schuldfähig.
Diese Entscheidung wurde jedoch korrigiert. Zwei Gutachter sehen in W. einen egozentrischen Gewaltstraftäter mit manipulativem Geschick. Diese Einschätzung teilten jetzt die Karlsruher Richter.
Moralischer Kompass fehlt
2018 war er zu elf Jahren Haft verurteilt worden, 2023 hatte das Landgericht Paderborn die Sicherungsverwahrung für die Zeit nach der Haft angeordnet.
Auch der Verteidiger ist davon ausgegangen, dass W. nicht in der Lage sei, richtiges und falsches Verhalten voneinander zu unterscheiden. Ihm fehle ein moralischer Kompass. Allerdings sei der Mandant nach der Haft in einer betreuten Wohnform besser aufgehoben. Der Bundesgerichtshof hat eine Revision verworfen.
Höxter: Sicherungsverwahrung für "Horrorhaus"-Täter bestätigt. WDR Studios NRW. 22.04.2025. 00:47 Min.. Verfügbar bis 22.04.2027. WDR Online.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa