Sieben Jahre und neun Monate Haft, so lautete das ursprüngliche Urteil gegen die Mutter, das das Landgericht auch am Freitag wieder verhängt hat. Es hatte die Aufgabe, die Ergebnisse des ersten Prozesses erneut zu würdigen und danach ein Strafmaß festzulegen.
Gegen das erste Urteil hatte die Mutter Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof entschied daraufhin, dass den Richtern am Landgericht Münster ein juristischer Fehler bei der Begründung der jahrelangen Haftstrafe unterlaufen sei. Ein Kriterium für die Strafe war doppelt verwendet worden, was nicht zulässig ist.
Landgericht verhandelte das Strafmaß neu
Deswegen musste nun eine andere Kammer des Landgerichtes erneut über die Dauer der Gefängnisstrafe entscheiden. Dabei befand sie, dass das ursprüngliche Strafmaß auch ohne die doppelte Verwendung völlig angemessen war. Dabei bliebt die Kammer sogar drei Monate über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die jetzt für sieben Jahre und sechs Monate plädiert hatte.
Ansonsten war das Urteil gegen Sabrina K. ohnehin inzwischen rechtskräftig. Ihr Sohn war das Hauptopfer in dem großen Missbrauchskomplex von Münster. Der Lebensgefährte von Sabrina K. und Stiefvater des hundertfach missbrauchten Jungen ist der Münsteraner Adrian V., der in einem anderen Prozess zu 14 Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist.
Adrian V. war der Mittelpunkt des internationalen Missbrauchsnetzwerks von Münster. Dem kleinen Sohn von Sabrina K. hat er laut Urteil jahrelang mindestens zwei mal wöchentlich schwere sexuelle Gewalt angetan. Davon hatte die verurteilte Mutter gewusst und es geduldet.
Mutter half der Polizei nicht, ihren Sohn zu finden
Die Mutter wusste von der pädosexuellen Veranlagung ihres Lebensgefährten und lehnte trotzdem Hilfe vom Jugendamt ab. An dem Tag als Adrian V. verhaftet wurde, war zunächst unklar, wo der Junge war. Die Polizei suchte fieberhaft nach dem Kind. Doch seine Mutter, Sabrina K., half der Polizei nicht, ihr Kind zu finden, das zu dem Zeitpunkt noch bei seinen Peinigern war.
Der kleine Junge ist schwer traumatisiert und hat sein gesamtes Umfeld verloren. Das sei auch die Schuld der Mutter, die ihrem Kind nicht geholfen habe, so das Landgericht in seinem ersten Urteil gegen die Münsteranerin vom Oktober 2021.
Über dieses Thema berichten wir am 09.12.2022 in der Lokalzeit Münsterland auf WDR 2 und im WDR Fernsehen.