Draußen vor der Tür des Gerichts versammelten sich vor Beginn des Termins ungefähr 15 Leute, größtenteils Beschäftigte des Klinikums, um die Pflegefachfrau zu unterstützen.
Im Gerichtssaal machte der Richter schnell klar, dass die Klage ein wichtiges Thema sei. Nach kurzer Befragung beider Seiten kam er zu dem Schluss, dass eine außergerichtliche Einigung schwierig sei.
Das Klinikum wurde bei Gericht durch einen Anwalt vertreten und äußerte sich nicht. Bis Januar muss die Klinikleitung auf die Vorwürfe reagieren. Im März folgt dann ein nächster Termin.
Beschwerden über Arbeitsüberlastung und Personalmangel
Die Pflegefachkraft arbeitet am Standort Lemgo. Gemeinsam mit ihren Kollegen meldete sie sich, nach eigener Aussage, in diesem und im vergangenen Jahr 47 Mal bei der Klinikleitung, dass ihre Station unterbesetzt sei.
Normalerweise müssen auf der Station zwei examinierte Pflegekräfte eingesetzt werden, um die bis zu neun Patienten ausreichend versorgen zu können. Viele Male sei aber nur eine Pflegekraft zuständig gewesen.
Die Folge: Die Patienten konnten nicht immer angemessen versorgt werden. Vor allem für benötigte psychologische Gespräche war so keine Zeit mehr, erzählt die Klägerin. Sie berichtet auch, dass sie teilweise entscheiden musste, welche Patienten sie zuerst behandelt.
Gründe für die Klage
Durch die Unterbesetzung kam es auch häufiger vor, dass sie ihre Pausenzeiten nicht einhalten konnte. Auch das zeigte sie mehrfach bei der Klinikleitung an. Diese soll die sogenannten Überlastungsanzeigen aber nicht ernst genommen haben. Deswegen zieht die Pflegefachfrau jetzt vor Gericht.
Entscheidung hätte bundesweit Relevanz
Die Klägerin wünscht sich bessere Arbeitsbedingungen und dass sie ihre Patienten angemessen versorgen kann. Eine Entscheidung in dem Fall im März könnte bundesweit wichtig werden, da es bislang keine Gerichtsurteile zu solchen oder ähnlichen Fällen gibt.