Wenn Fahrradfahrer oder E-Scooterfahrer bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt werden, dürfen sie solche führerscheinfreien Fahrzeuge in Zukunft weiterhin benutzen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden. Das OVG argumentierte, dass die Fahrerlaubnisverordnung für solche Fälle keine rechtliche Grundlage biete.
Mit dieser Entscheidung hat sich das OVG Münster dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof München und dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz angeschlossen. Beide urteilten zuvor ähnlich.
Zum Hintergrund
Bei der Verhandlung in Münster ging es um zwei Verkehrsteilnehmer aus Duisburg und Schwerte. Sie haben beide keinen Führerschein. Einer von ihnen war unter Einfluss von Amphetaminen auf einem E-Scooter unterwegs. Der andere fuhr mit über zwei Promille Fahrrad.
Die Fahrerlaubnisbehörden verboten den beiden, zukünftig Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter zu benutzen. Dagegen legten sie Beschwerden beim OVG in Münster ein - mit Erfolg.
Begründung des Gerichts
Das Gericht in Münster erklärte, dass ein solches Verbot die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsmöglichkeit der Betroffenen deutlich einschränke. Außerdem seien Fahrräder und E-Scooter weniger gefährlich als beispielsweise Autos.
Die Vorschrift, auf die sich die Fahrerlaubnisbehörden bei ihrem Verbot bezogen, sei demnach nicht verhältnismäßig.
Unsere Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa