Geldüberweisung auf falschem Konto gelandet

Lokalzeit Südwestfalen 30.01.2025 02:40 Min. Verfügbar bis 30.01.2027 WDR Von Mike Külpmann

Falsche Kontonummer: Geldempfänger weigert sich, Geld zurückzuzahlen

Stand: 30.01.2025, 19:11 Uhr

Ein Ehepaar aus Wilnsdorf hatte bei der Steuererklärung versehentlich eine alte Kontonummer angegeben. Über die Rückerstattung von über 2.000 Euro freut sich nun jemand anderes.

Von Mike Külpmann

Erika Flemming kann sich immer noch nicht erklären, wie das passieren konnte. "Irgendwie schwirrte mir die alte Kontonummer noch im Kopf herum - dabei haben wir seit mindestens zehn Jahren eine andere."

Fehler mit Folgen

Portrait von Erika Flemming und ihrem Ehemann

Erika Flemming kann sich nicht erklären, wie der Irrtum passiern konnte.

Doch die Folgen des Irrtums sind enorm. Denn die alte Kontonummer gehört inzwischen jemand anderem. Wer das ist, darf und will die Bank ihnen nicht mitteilen - Bankgeheimnis. Und nun hat der Unbekannte die 2000 Euro Steuerrückerstattung auf seinem Konto liegen und auch nicht wieder zurückgezahlt.

Einen Fehler hat die Bank nicht gemacht. Denn schon seit Jahren muss sie nicht mehr prüfen, ob Kontonummer und Name des Kontoinhabers bei einer Überweisung übereinstimmen. Ab Oktober 2025 wird sich das wieder ändern - zu spät für die Flemmings.

Finanzamt kann nicht helfen

Das Finanzamt in Siegen von außen

Das Finanzamt kann nicht helfen.

Auch das Finanzamt Siegen kann den beiden zunächst nicht helfen. Eine Rückbuchung des Geldes vom falschen Empfänger ist nicht möglich. Doch zumindest teilte die Bank dem Finanzamt auf Nachfrage mit, wer der neue Kontoinhaber ist.

Genutzt hat aber auch das nichts: Trotz Aufforderung des Finanzamts weigerte sich der Empfänger des Geldes, den Betrag zurückzuzahlen. Damit war der Fall für die Behörde erledigt. Dabei macht sich der unberechtigte Empfänger möglicherweise strafbar.

ungerechtfertigte Bereicherung

Denn laut Gesetz handelt es sich um eine "ungerechtfertigte Bereicherung". Wer eine solche Überweisung erhält, muss sie zurückzahlen. Ausnahme: Man kann Glaubhaft machen, von dem Geldeingang nichts bemerkt und das Geld auch schon ausgegeben zu haben.

"Hier hätte das Finanzamt jetzt nur noch die Möglichkeit, gegen den unberechtigten Empfänger mit einer Klage vorzugehen", so Bank-Fachanwalt Steffen Reppel. Doch das hat das Finanzamt bislang nicht vor.

Ressourcen ausgeschöpft

Man habe "die dem Finanzamt zumutbaren Ressourcen ausgeschöpft", heißt es in einem Schreiben an die Flemmings. Die haben sich geschworen, bei der nächsten Steuererklärung besonders auf die richtige Kontonummer zu achten.

Quellen:

  • WDR-Reporter
  • Bank-Fachanwalt Steffen Reppel
  • Finanzamt Siegen