Vier Landwirte gegen Amprion: Klage gegen Erdkabel abgewiesen

Lokalzeit OWL 08.01.2025 02:37 Min. Verfügbar bis 08.01.2027 WDR Von Christina Joswig

Landwirte gegen Amprion: Klage gegen Erdkabel bei Gütersloh abgewiesen

Stand: 08.01.2025, 18:29 Uhr

Vier Landwirte aus Borgholzhausen im Kreis Gütersloh müssen den Bau eines Erdkabels unter ihren Äckern dulden.

Der vier Kilometer lange Abschnitt ist Teil einer gut 70 Kilometer langen Leitungsstrecke, die Gütersloh mit dem niedersächsischen Wehrendorf verbinden wird. Sie soll ab 2027 als 380 Kilovolt-Höchstspannungsleitung in Betrieb gehen. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen, auch auf den Äckern der klagenden Landwirte.

Sorge um Temperatur des Bodens

Die befürchten, dass die Erdkabel den Boden um bis zu 40 Grad erwärmen, was Auswirkungen auf die Nutzung der Äcker haben könnte. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig urteilte jetzt, dass die Planfeststellung der zuständigen Bezirksregierung Detmold "frei von beachtlichen Abwägungsfehlern" sei.

Baustelle der Stromtrasse

Baustelle der Stromtrasse

Mit einer Freileitung werde das Wohnumfeld der 380 Häuser in der Nähe durch höhere Masten mehr belastet. Die Kläger monieren im Detail vor allem die Art, wie das Erdkabel in den Boden kommt. Statt zu buddeln, hätten sie sich ein Bohr-Verfahren gewünscht, um das Erdreich zu schonen.

Mehr Belastung durch Freileitung

Auch Biotope würden durch das Erdkabel geschützt. Nach dem Bau könnten die Böden weitgehend wiederhergestellt werden. Vorübergehende Schäden durch Baumaßnahmen erachte der Gesetzgeber als hinnehmbar.

Auch auf die Befürchtungen der Landwirte zu den höheren Temperaturen in den Böden ging das Gericht ein. Dem sei bei der Planfeststellung ausreichend nachgegangen, die Gefahr sei als gering eingeschätzt worden.

Unsicherheiten zumutbar

Deshalb seien den Klägern mögliche Unsicherheiten zuzumuten. Diese seien bei der angestrebten Erprobung von Erdkabelleitungen unvermeidbar, Entschädigungsansprüche seien aber geregelt.

Die Landwirte hatten das Urteil schon so befürchtet. "Unsere Enttäuschungen aus der mündlichen Verhandlung sind bestätigt worden", sagt Georg von Kerssenbrock. Er blickt dabei auf den bereits begonnenen Leitungsbau, der eine breite Schneise in die Landschaft schlägt. "Ich bin entsetzt darüber, dass in der Pressemitteilung des Gerichtes steht, die Erdverkabelung diene dem Biotopschutz."

Das stellt alles, was man unter Biotopschutz verstehen kann, auf den Kopf. Georg von Kerssenbrock, einer der Kläger

Amprion: Wir sind froh, weiter arbeiten zu können

Erfreut äußerte sich hingegen der Übertragungsnetzbetreiber Amprion. "Das Urteil zeigt, dass wir richtig geplant haben", sagt Projektleiter Michael Weber. "Wir sind froh, weiter arbeiten zu können." Amprion hat bereits unterirdische Schutzrohranlagen gebaut. Dies soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

Nach dem Bau zweier Übergabestationen werden anschließend die Kabel durch die Bodenrohre verlegt. Im Jahr 2027 soll der Strom dann unterirdisch um Borgholzhausen herum fließen.

Klage gegen Erdkabel abgewiesen

WDR Studios NRW 08.01.2025 00:45 Min. Verfügbar bis 08.01.2027 WDR Online


Unsere Quellen:

  • Bundesverwaltungsgericht Leipzig
  • Landwirt Graf Georg von Kerssenbrock aus Borgholzhausen gegenüber dem WDR
  • Projektleiter Michael Weber von Amprion gegenüber dem WDR