Wilfried W. ist ein rechtskräftig verurteilter Mörder. Bereits 2018 sprach ihn das Landgericht Paderborn u.a. wegen zweifachen Mordes wegen Unterlassung schuldig. Der mittlerweile 53-Jährige erhielt eine Haftstrafe von elf Jahren. Gleichzeitig ordneten die Richter wegen seiner verminderten Intelligenz die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Doch dort ergaben sich Zweifel, ob er überhaupt die Bedingungen zur Unterbringung im so genannten Maßregelvollzug erfüllt.
Ein Gutachten bestätigte diese Zweifel. Der Verurteilte wurde in den normalen Strafvollzug verlegt. Dies bedeutet gleichzeitig: Nach Verbüßung seiner Haftstrafe käme er auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft Paderborn will das verhindern und beantragte nachträglich die Sicherungsverwahrung.
Wilfried W. immer noch gefährlich
Um die Sicherungsverwahrung nachträglich zu erreichen, müssten zwei Sachverständige unabhängig voneinander bestätigen, dass der Verurteilte noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Beide kommen zu einem eindeutigen Ergebnis: Von Wilfried W. geht immer noch eine hohe Gefahr für Frauen aus. Es sei wahrscheinlich, dass er, sobald er in Freiheit wäre, neue intime Beziehungen suche und seine potentiellen Partnerinnen körperlich massiv misshandeln würde.
Wie intelligent ist Wilfried W.?
Für die Frage, wie gefährlich Wilfired W. ist, spielt auch seine Intelligenz eine Rolle. Ist er auch ohne seine Ex-Frau Angelika W. in der Lage, Gewaltverbrechen zu begehen oder mangelt es ihm hierfür an Intelligenz? Beide Gutachter sind der Überzeugung, dass seine Intelligenzminderung nicht so gravierend ist, dass Wilfried W. Gut und Böse nicht unterscheiden könne. Trotz seiner geringen Intelligenz habe er eine „hohe kriminelle Kompetenz erworben“, sagte einer der Gutachter.
Ihm sei „schleierhaft“, wie eine Gutachterin im ursprünglichen Gerichtsverfahren zu dem Ergebnis kommen konnte, Wilfried W. sei vermindert schuldfähig, so der Sachverständige weiter. Die Verteidigung will nun beantragen, diese Gutachterin und auch Angelika W. als Zeuginnen zu hören, sagte Verteidiger Carsten Ernst dem WDR. Ein Urteil dürfte daher erst im November fallen.