SUV beschädigt - Autobesitzer aus Rheine klagt gegen Waschstraße

Stand: 24.10.2024, 06:00 Uhr

Im Sommer 2021 fährt Bernard Storm aus Rheine in eine Autowaschanlage im benachbarten Hörstel. Dabei wird sein SUV beschädigt. Jetzt entscheidet der BGH, wer den Schaden bezahlen muss.

Von Detlef Proges

"Ich bin ganz normal in die Waschanlage reingefahren, die hat grün gezeigt und dann habe ich den Waschvorgang gestartet", erinnert sich Bernard Storm. Der Rheinenser öffnet ein Video auf seinem Handy, das Bilder der Überwachungskamera in der Waschanlage zeigt. Darauf ist zu sehen, wie eine große Reinigungsbürste über die Heckscheibe des Wagens hoch- und runterfährt. Dann fällt der Heckspoiler, der am Ende des Daches verbaut ist, auf den Boden. Die Schadenshöhe: rund 3.900 Euro.

Jahrelanger Gerichtsstreit um den Schaden in der Waschanlage

Bernard Storm geht es ums Prinzip. | Bildquelle: Detlef Proges / WDR

Den damals geleasten Wagen hat der Rheinenser inzwischen nicht mehr. Aber er will, dass dieser Fall nun vom Bundesgerichtshof geklärt wird. "Mir geht es auch ums Prinzip", sagt der Unternehmer: "Ich weiß genau, an welche engen Vorschriften wir uns als Unternehmen halten müssen. Und da möchte ich, dass auch andere sich daran halten." Außerdem glaubt Bernard Storm, dass der Fall viele interessiert.

Autobesitzer aus Rheine klagt gegen Waschstraße WDR Studios NRW 24.10.2024 00:46 Min. Verfügbar bis 24.10.2026 WDR Online

Laut seiner Rechtsschutzversicherung würde es jedes Jahr in Deutschland viele tausend Schäden an Autos in Waschstraßen geben. Und er sehe überhaupt keine Schuld bei sich. Das Amtsgericht Ibbenbüren gab ihm in erster Instanz Recht. Doch als nächstes urteilte das Landgericht Münster, der Betreiber der Waschanlage habe keinen Fehler gemacht, der Autobesitzer müsse für den Schaden selbst aufkommen.

Waschanlagenbetreiber: "Autofahrer ist in der Beweispflicht"

Michael Pruß will für den Heckspoiler keine Haftung übernehmen. | Bildquelle: ZDF

Die Autowaschanlage, in der der Heckspoiler abgerissen wurde, gehört zu einer Tankstelle in Hörstel-Riesenbeck im Kreis Steinfurt. Der Betreiber der Anlage, Michael Pruß, weist daraufhin, dass der Autofahrer nachweisen müsse, wie der Schaden entstanden sei. Und er betont: "Wir haben vor der Waschhalle ein Schild hängen, wo draufsteht, dass für Heckspoiler keine Haftung übernommen wird."

Das räumt auch Autobesitzer Bernard Storm ein. Aber er beharrt darauf, dass ihn keine Schuld treffe. "Das Schild ist da, aber dieser Heckspoiler ist ein normales Bauteil an dem Auto, wie es an hunderten anderen Pkw auch angebaut ist. Das ist kein extra angebauter Spoiler."

Jetzt ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Zug. Die Richter dort wollen heute ab 10.00 Uhr über den Streit verhandeln. Ein Urteil könnte noch am selben Tag verkündet werden.

Unsere Quellen:

  • Bundesgerichtshof
  • Kläger Bernard Storm
  • Waschanlagenbetreiber Michael Pruß

Über dieses Thema berichten wir im WDR am 24.10.2024 auch im Fernsehen: Lokalzeit Münsterland, 19.30 Uhr.