Vom 20. März an gelten neue Corona-Regeln für den Arbeitsplatz. Die Homeoffice-Pflicht ist damit abgeschafft. "Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (zum Beispiel bei Tätigkeit in Großraumbüros)", heißt es in der neuen Corona-Arbeitsschutz-Verordnung der Bundesregierung.
Homeoffice-Pflicht: Was galt bislang?
Zuvor waren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, bei Büroarbeiten oder ähnlichen Tätigkeiten grundsätzlich die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice anzubieten. Das galt, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe dagegen sprachen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten das Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstanden.