Tanzen in stickigen Kellerclubs oder Großraumdiskos: Das ist ab September wieder möglich – wenn die landesweite Inzidenz dann unter 35 liegt. So sieht es die neue Coronaschutzverordnung vor, die ab Freitag gilt.
Für Yves Gredecki ist das eine echte Aussicht und "die bringt gerade ganz viel Hoffnung in die Branche". Gredecki betreibt in Dortmund den "Weinkeller", einen studentischen Club: "Wir haben jetzt 15 Monate damit verbracht, keinerlei Perspektive zu haben und in keinem Stufenplan, in keiner Verordnung überhaupt erwähnt zu werden." Die Öffnungsperspektive sei deshalb "ein ganz großer Hoffnungsschimmer".
Feiern mit Maske und Abstand?
Der Clubbetreiber sagt aber auch, dass es auf die Details ankomme. Die Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass Gäste ein negatives Testergebnis mitbringen und die Kontakt-Rückverfolgung sichergestellt sein muss. Das könnte per App passieren, mit der man sich für den Besuch im Club einloggt. Außerdem müssen die Diskotheken ein Hygienekonzept vorlegen: Darin sollen eine eingeschränkte Kapazität und Lüftungsregeln festgelegt werden. Dafür wiederum sollen Abstände und Maskenpflicht nicht unbedingt eingehalten werden müssen. Mit Abstand und Maske zu feiern sei unmöglich, stellt Gredecki klar: "Weil es einfach nicht dem entspricht, wofür wir stehen: Und zwar für Nähe, für Austausch, ein Ort der Begegnung."
Es gibt auch Clubs, die die Neuigkeiten über mögliche Öffnungen im Spätsommer zurückhaltend aufnehmen. So heißt es vom Club "Cuba Nova" in Münster, man werde sich in den nächsten Tagen überlegen, wie eine Wiedereröffnung im September aussehen könnte. Überstürzt werden soll aber nichts: Der Club arbeitet bereits an Konzepten, die mit dem klassischen Club-Betrieb nichts zu tun haben und schon in einigen Wochen funktionieren sollen.
Außenbereiche dürfen schon vorher geöffnet werden
Für Clubs und Diskotheken mit einem Außenbereich gibt es schon mit der ab morgen gültigen Coronaschutzverordnung direkt die Möglichkeit, wenigstens draußen zu öffnen – vorausgesetzt, die kommunale Inzidenz liegt unter 35. Es dürfen dann höchstens 100 Gäste reingelassen werden, sie müssen eine negativen Test vorlegen und die Kontakte rückverfolgbar sein.
Das lohne sich aber nicht für jeden Club, sagt Gredecki: "Wenn ich vom Weinkeller rede, wo sonst 400 Leute am Abend tanzen, kann ich nicht mit 25 Prozent Kapazität wirklich ein wirtschaftliches Auskommen darstellen." Eine weitere Herausforderung sei der Lärmschutz: Wenn man zum Beispiel draußen ein DJ-Pult aufstellt, "würden wir die gesamte Nachbarschaft damit beschallen, was sonst im Innenraum stattfindet".
Heike Schätze von der „Liveinitiative NRW“ vertritt Clubs, in denen Liveveranstaltungen wie Konzerte stattfinden. Sie hält die Kontrolle des Impfstatus für eine der größten Herausforderungen, weil es dazu bislang keinen digitalen Ausweis gibt: „Das heißt, wir müssen vielleicht Impfausweise kontrollieren, bei denen die Fälschungssicherheit nicht gegeben ist.“