Gericht verbietet Abschuss von NRW-Wölfin Gloria

Lokalzeit Duisburg 17.01.2024 00:33 Min. Verfügbar bis 17.01.2026

Gericht verbietet Abschuss von NRW-Wölfin Gloria

Stand: 17.01.2024, 13:31 Uhr

Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab am Mittwoch drei Eilanträgen von Umweltverbänden statt und untersagte den Abschuss, für den der Kreis Wesel eine Ausnahmegenehmigung erlassen hatte.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Abschuss von NRW-Wölfin Gloria verboten. Der Kreis habe nicht ausreichend dargelegt, dass durch Gloria ein erstzunehmender landwirtschaftlicher Schaden drohe. Das Gericht habe auf Basis der vorliegenden Daten auch keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen können, die eine solche Schadensprognose rechtfertigen könnte.

Dass die Wölfin den empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, sei keine neue Erkenntnis. Nach den vorgelegten Unterlagen habe sich Gloria nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert.

Unsere Quellen:

  • Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 28 L 3333/23, 28 L 3345/23, 28 L 3349/28 und 28 L 3351/23)
  • dpa