Die Bonner Staatsanwaltschaft geht von einem Gewaltverbrechen aus. Das Bonner Landgericht wird aber auch prüfen, ob der Tod des neugeborenen Jungen Anfang April 2024 ungewollt war.
Stunden nach der Geburt in ihrem WG-Zimmer in der Weststadt hatte die Angeklagte wegen starker Blutungen einen Rettungswagen gerufen. Im Krankenhaus schöpften Ärzte bei der Untersuchung Verdacht und schalteten die Polizei ein. Ermittler fanden daraufhin das tote Neugeborene im Zimmer der Mutter.
Neugeborenes im Kleiderschrank gefunden
Es war in einem Karton im Kleiderschrank versteckt. Eingewickelt in eine Decke, dazu ein Abschiedsbrief der Mutter. Eine Obduktion hatte ergeben, dass das Kind lebensfähig zur Welt gekommen war.
Das Bonner Landgericht hat aber auch andere Experten-Gutachten eingeholt, um die genauen Todesumstände zu prüfen. Zu klären, wie das Neugeborene gestorben ist, ist das Hauptproblem des Verfahrens.
Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage ursprünglich an das Schwurgericht gerichtet. Das konnte aber aufgrund unterschiedlicher Angaben das genaue Alter der Frau nicht feststellen.
Im Ausweis und in der Geburtsurkunde waren unterschiedliche Geburtsdaten eingetragen. Daher ist nicht auszuschließen, dass die Mutter zur Tatzeit unter 21 Jahren und damit noch nicht erwachsen, sondern heranwachsend war. Deshalb verhandelt das Jugendschwurgericht den Fall.
Urteil Anfang Februar erwartet
Die junge Angeklagte, die aus Asien stammt, sitzt weiterhin - auch wegen Fluchtgefahr - im Gefängnis. Insgesamt sind für den Prozess sechs Verhandlungstage anberaumt. Ein Urteil wird Anfang Februar erwartet.
Quellen:
- Landgericht Bonn
- Polizei Bonn