Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Rechtsanwalt

Versuchter Bankraub in Neuss: Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Stand: 25.02.2025, 15:43 Uhr

Ein halbes Jahr nach einem versuchten Bankraub in Neuss hat das Landgericht Düsseldorf einen 51-jährigen Mann verurteilt.

Von Martin Höke

Die Richter verhängten eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen versuchter und besonders schwerer räuberischer Erpressung. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Maskiert und bewaffnet in die Bankfiliale eingedrungen

Der 51-jährige Angeklagte hatte im August 2024 eine Bankfiliale im Neusser Stadtteil Grimlinghausen überfallen. Maskiert mit einer weißen Wollmütze und bewaffnet mit einem Messer, forderte er Bargeld und bedrohte dabei Mitarbeiter sowie Kunden. Während des Überfalls konnten einige Angestellte fliehen oder sich in Räumen verbarrikadieren. Da der Täter jedoch kein Geld erbeuten konnte, gab er nach kurzer Zeit auf und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Schulden als Tatmotiv

Als Motiv gab der Mann hohe Schulden in Höhe von 120.000 Euro an. Diese hatte er bei Geldverleihern, die ihn unter Druck setzten und sogar seine Familie bedrohten. Der vorbestrafte Angeklagte hatte sich zunächst als Gastronom und später als Kurierfahrer selbstständig gemacht.

Beide Versuche endeten in der Pleite, wodurch er tief in die Schulden geriet. In seiner Geldnot hatte sich der Angeklagte für seinen Überfall eine Bankfiliale ausgesucht, die direkt gegenüber seiner Wohnung lag und die er häufig besuchte.

Milde Faktoren beeinflussen das Urteil

Das Landgericht Düsseldorf berücksichtigte bei dem Urteil mehrere mildernde Umstände. So legte der Täter früh ein Geständnis ab, entschuldigte sich glaubwürdig bei den Opfern und hatte die Tat nicht lange im Voraus geplant, sondern spontan gehandelt.

Ein Gutachter konnte zudem nicht ausschließen, dass der Mann wegen seiner Depressionen zum Tatzeitpunkt nur vermindert schuldfähig war. Diese Faktoren führten dazu, dass das Gericht eine Strafe unterhalb des möglichen Höchstmaßes verhängte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen werden, ist noch unklar.

Quellen:

  • Reporter vor Ort
  • Landgericht Düsseldorf
  • Staatsanwaltschaft Düsseldorf

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