Dienst unter Cannabis-Einfluss: Heinsberger Polizist darf entlassen werden

Stand: 17.12.2024, 15:06 Uhr

Ein Polizeikommissar auf Probe darf entlassen werden, wenn er unter dem Einfluss von Cannabis seinen Dienst antritt. So hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und damit den Eilantrag des entlassenen Polizisten abgelehnt.

Die Kreispolizeibehörde Heinsberg hatte dem Kommissar auf Probe vorgeworfen, im Mai unter dem Einfluss von Cannabis mit seinem Auto zum abendlichen Dienst gekommen zu sein. Auch hätten Ermittlungen ergeben, dass der Mann schon vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert und so gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe.

Gericht: Zweifel an charakterlicher Eignung

Der Konsum von Cannabis rechtfertigt die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, hieß es am Dienstag. Mit diesem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Aachen den Eilantrag eines Polizeibeamten gegen seine Entlassung abgelehnt. 

"Es ist allen Bediensteten und Beschäftigten der Polizei untersagt, unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst anzutreten." Verwaltungsgericht Aachen in einer Mitteilung

Gegen dieses Nüchternheitsgebot habe der Polizeikommissar verstoßen und auch Bußgeldvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes verletzt. Sein Verhalten sei mit dem Berufsbild eines Polizeikommissars nicht vereinbar. Es gebe "Zweifel an seiner charakterlichen Eignung", so das Gericht weiter. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Unsere Quellen:

  • Deutsche Presse-Agentur

Dienst unter Einfluss von Cannabis: Polizist entlassen WDR Studios NRW 17.12.2024 00:19 Min. Verfügbar bis 17.12.2026 WDR Online